Männlich, unter 45, verwirrt: Meldepflicht vor Reisen? Das Chaos ist perfekt

Die Zeiten, in denen sich vor allem die jungen Männer in diesem Land an den Bedürfnissen des Militärs orientieren mussten, sind lange vorbei. Musterung, der Dienst an der Waffe oder der Zivildienst waren bis zur Aussetzung der Wehrpflicht ganz normal. Doch heute spielt die Bundeswehr im Leben der meisten Menschen keine Rolle mehr.

Umso größer war die Überraschung, als Meldungen aufkamen, denen zufolge Männer im wehrdienstfähigen Alter zwischen 17 und 45 Jahren verpflichtet sind, „Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen“. So formulierte es ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Die Erschütterung ist groß. Bekommen die Männer nun längere Reisen, Auslandssemester, berufsbedingte Auslandsaufenthalte im Zweifel vom Verteidigungsministerium gestrichen?

Militär dringt tiefer in den Alltag der Menschen ein

Das wäre ein viel zu heftiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und würde vermutlich vor keinem Verfassungsgericht Bestand haben. Dementsprechend moderat handhabt das Ministerium die Regelung und nutzt den möglichen Spielraum aus: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Ähnliche Regelungen hätten schon im Kalten Krieg gegolten, Genehmigungen würden automatisch als erteilt gelten.

Das klingt beruhigend, trotzdem ist die Verwirrung groß, denn es gibt viele Fragen der Handhabung. Das Signal des Ministeriums ist indes klar: Das Militär ist nun tiefer in den Alltag der Menschen vorgedrungen, und es will da offenkundig auch nicht mehr weg.


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