Bundeswehr: Politischer Zeitzünder
Manchmal versteckt sich die wahre Brisanz eines Gesetzes in Nebensätzen. Erst mit Verspätung wird das ganze Ausmaß der rechtlichen Verschärfung klar – eine Art politischer Zeitzünder. So geschehen beim Wehrpflichtgesetz. Beschlossen im Bundestag Anfang Dezember 2025, holt es den Wehrdienst bis hin zur Möglichkeit des Pflichtdienstes für alle aus der Versenkung zurück.
Ist dies schon drastisch genug, so wurde nun ein Detail offenbar, das es in sich hat: Männer bis 45 müssen sich längere Auslandsaufenthalte von der Bundeswehr genehmigen lassen. Genehmigen heißt: Es ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Ein Grundrecht wird damit unter militärischen Vorbehalt und ins Ermessen der Streitkräfte gestellt. Man kann nur hoffen, dass es alsbald Verfassungsbeschwerden dagegen gibt. Denn hier zeigt sich, wie weit das von Minister Boris Pistorius ausgerufene Ziel der Kriegstüchtigkeit bis ins Private hineinreicht. Es ist ein weiterer Schritt hin zu einer militarisierten Gesellschaft.
Allerdings: Dass diese Regelung erst vier Monate nach Verabschiedung des Gesetzes auffällt, ist ein Armutszeugnis für alle Kritiker der Militarisierung. Weder die parlamentarische noch die außerparlamentarische Opposition (Bundestagsdrucksachen und Gesetzestexte sind öffentlich zugänglich) haben den Gesetzentwurf und auch das Gesetz genau genug gelesen, um diesen Haken zu finden. Das ist ein Unding und sollte auch zu Fragen bei allen führen – ob Politiker oder Aktivisten –, die jetzt bei den Ostermärschen gegen Krieg und Militarismus und für friedliche Konfliktlösungen auf die Straßen gegangen sind. Denn wenn die Herrschenden den Eindruck haben dürfen, dass sie sich durchmogeln können, dass ihnen nicht genau auf die Finger gesehen wird, dann haben wir ein gravierendes demokratisches Problem.
