Harte Strafen machen die Bahn nicht attraktiver
Im Bahnverkehr herrscht häufig eine angespannte Stimmung. Verspätungen gehören zum Alltag, Toiletten sind defekt, Züge überfüllt und oft verschmutzt. Unfreundliche oder autoritäre Kontrollen tragen kaum dazu bei, die Lage zu entspannen – im Gegenteil: Wenn einfache Zugbegleiter*innen mit Befugnissen ausgestattet werden, die im Extremfall zu Freiheitsstrafen führen, verstärkt das bei vielen Fahrgästen ein Gefühl des Unbehagens.
Auch gesellschaftlich überzeugt die derzeitige Praxis kaum. Die Justizministerin Stephanie Hubig (SPD) hat im Zusammenhang mit einer möglichen Reform des Strafrechts darauf hingewiesen, wie viele Ressourcen die Verfolgung des Fahrens ohne Fahrschein bindet. Schätzungen zufolge entstehen jährlich Kosten von rund 200 Millionen Euro für Verfahren und Haftstrafen. Diese Größenordnung legt nahe, dass die Ahndung des Delikts in keinem angemessenen Verhältnis steht.
Sinnvoller wäre es, es als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Es ist wenig wahrscheinlich, dass dies zu einem massenhaften Anstieg führen würde, wie manche befürchten. Bereits ein Bußgeld von 60 Euro stellt für viele Menschen eine erhebliche Belastung dar – insbesondere für diejenigen, die am Existenzminimum leben und sich reguläre Tickets kaum leisten können. Für sie bedeutet die derzeitige Situation oft eine massive Einschränkung ihrer Mobilität.
Umso wichtiger ist ein bezahlbarer öffentlicher Nahverkehr, der allen Menschen offensteht. Voraussetzung dafür ist, dass der Bund diesen konsequent als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge versteht. Die durch eine Reform eingesparten Mittel in der Justiz könnten beispielsweise in die Finanzierung des Deutschlandtickets fließen. Das wäre ein konstruktiver Schritt, um Busse und Bahnen insgesamt attraktiver zu machen.
