Grundgesetz feiern heißt, Rechtsprechung feiern
Das Grundgesetz feiert Geburtstag. Seit 75 Jahren existiert es und sichert als Verfassung der Bundesrepublik Freiheit und Demokratie. Doch eine Verfassung allein reicht nicht. Das hat auf schicksalhafte Weise die Verfassung der DDR gezeigt, deren Inhalte gerade in puncto Bürgerrechte durch die Regierenden schlechterdings ignoriert und nie umgesetzt wurden. Ohne Menschen, die die Vorgaben des Grundgesetzes praktisch werden lassen, geht es also nicht.
Dazu gehören auch die Richterinnen und Richter. Sie hauchen mit ihren Entscheidungen den Vorgaben des Grundgesetzes Leben ein. Und das auf unterschiedlichste Art: Mal geht es um die grundrechtskonforme Auslegung einfach-gesetzlicher Vorschriften, mal um einen aus der Verfassung abgeleiteten Leistungsanspruch der Bürger gegenüber dem Staat wie das Existenzminimum.
Zwei in diesem Zusammenhang besonders imponierende Entscheidungen stammen vom Bundesverfassungsgericht. Sie........
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