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Journalisten zu bespitzeln ist unverhältnismäßig
Das Landgericht München I hat die von zwei Journalisten eingereichten Beschwerden gegen das heimliche Abhören des Pressetelefons der Umweltgruppe »Letzte Generation« zurückgewiesen. Damit übernimmt es weitestgehend das Urteil der vorhergehenden Instanz, dem Amtsgericht München. Dieses hatte die Abhörmaßnahme der Generalstaatsanwaltschaft München bereits im November als........
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