Grenzbereich der Nothilfe: Ein Kinnhaken, ein Sturz und ein unerwartetes Urteil

Als sein Freund zuerst von einem Betrunkenen angepöbelt wurde und dann von diesem auch noch eine Ohrfeige abbekam, fackelte ein 18-Jähriger nicht lange und schlug zurück. Das, sagte Amtsgerichtsdirektorin Ursula Redler, sei nicht in Ordnung gewesen, aber: Es habe sich offenbar um eine Tat im „Grenzbereich der Nothilfe“ gehandelt. Deshalb ging der Angeklagte im Prozess um eine Körperverletzung straffrei aus.

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