Mit dem Kompromiss zu einer einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen ist ein erster Schritt getan. Doch nun gilt es, den Reformweg konsequent weiterzugehen.

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Nicht mehr als acht Prozent eines verfügbaren Haushaltseinkommens sollten die Prämien ausmachen. Diese Zielvorgabe hat der Bundesrat bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 formuliert. Wer mehr ausgibt, soll Prämienverbilligungen erhalten.

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Mit dem Kompromiss zu einer einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen ist ein erster Schritt........

© Luzerner Zeitung