Mit dem Kompromiss zu einer einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen ist ein erster Schritt getan. Doch nun gilt es, den Reformweg konsequent weiterzugehen.
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Nicht mehr als acht Prozent eines verfügbaren Haushaltseinkommens sollten die Prämien ausmachen. Diese Zielvorgabe hat der Bundesrat bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 formuliert. Wer mehr ausgibt, soll Prämienverbilligungen erhalten.
Mit dem Kompromiss zu einer einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen ist ein erster Schritt........