Des Richters Unabhängigkeit endet an der Tür des Gerichtssaals

Des Richters Unabhängigkeit endet an der Tür des Gerichtssaals

Die Liebesgeschichte am Bundesgericht bietet viel Stoff für Süffiges und sehr Peinliches. Aber eigentlich geht es um die Frage: Wo endet die richterliche Unabhängigkeit? Sie endet am Ausgang des Gerichtssaals, muss die Antwort lauten – mit entsprechenden Konsequenzen für die Organisation der Gerichte.

Das Bundesgericht in Lausanne.

Die private Beziehung von zwei Richterpersonen am Bundesgericht wirft Wellen. Aus meiner Sicht ist festzustellen: Es war offenbar vielen bekannt, dass «Mon Amour» in «Mon Repos» (Park, Sitz des Bundesgerichts) gelebt wurde – aber es brauchte die Weltwoche, die das thematisierte. Aus welchen Motiven auch immer – das ist letztlich irrelevant. Eigentlich hätte man das intern klären müssen. Es sagt viel aus über die beiden Richterpersonen und über das Klima und die Kultur am Bundesgericht.

Es sagt zudem einiges aus über den Zustand der Justiz. «Richter sind auch nur Menschen», titelte die NZZ ein Interview mit einer bekannten Richterin. Das ist wahr und muss Folgen haben. Regeln, Enforcement und Disziplinarrecht sind Stichworte.

Weil dem so ist, müssten Gerichte sich mit den Organisationsinstrumenten, die Unternehmen schon lange anwenden, befassen. Dass dies, soweit ersichtlich, kaum geschieht, hängt damit zusammen, dass insbesondere vollamtliche Richter sich unter dem Titel Unabhängigkeit und mit dem Selbstverständnis, man sei schliesslich Magistratsperson (was stimmt), darauf berufen, ihnen habe man gar nichts zu sagen (das ist falsch). Als Magistratsperson muss man sich höhere Anforderungen betreffend Integrität anrechnen lassen als die Normalbevölkerung.........

© Luzerner Zeitung