Seit zehn Jahren versucht die Universität Basel, einen Altphilologen zu entlassen. Doch es gelingt ihr nicht. Nun muss sie nachsitzen.
Vor wenigen Jahrzehnten musste ein Professor nur eine Anforderung erfüllen: Seine Fachkompetenz musste exzellent sein. Seine Sozialkompetenz hingegen war egal. Hatte er menschliche Schwächen, wurde dies als natürliche Charaktereigenschaft eines brillanten Wissenschafters abgetan.
Das hat sich zum Glück geändert. Die Universitäten stellen heute hohe Anforderungen an das wissenschaftliche Verhalten und erwarten von ihren Professorinnen, dass sie junge Menschen für die Forschungsarbeit begeistern können. Wer sich hingegen immer noch wie ein verblendeter Herrscher im Elfenbeinturm aufführt, muss mit der Kündigung rechnen.
Es ist richtig, dass die Universitäten die Anforderungen erhöht haben. Gleichzeitig müssen sie aber ebenso hohen Anforderungen genügen, wenn sie einen Professor entlassen wollen. Denn sonst droht eine Cancel Culture Einzug zu nehmen.
Im Fall des Basler Altphilologen hat die Universität eine grundlegende Regel nicht begriffen. Sie hat ihn aufgrund eines «ausreichenden Verdachts» entlassen wollen, statt Beweise zu liefern. Das war der erste von vielen Verfahrensfehlern. Darum ist die Kündigung bis heute nicht rechtskräftig.
Die Lehre aus dem Fall lautet für die Universität und den Professor gleich: Verhaltensnote ungenügend. Nachhilfe empfohlen.