Schaler Sieg

Aleksander Kalka/IMAGO/NurPhoto

War vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) irgendein anderes Urteil zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen nationalem und EU-Recht zu erwarten? Nein. Dass eine der Institutionen der EU den Vorrang von deren Recht betont, dürfte eine Binse sein. Das Urteil gegen die polnische Justiz kann sich auf den Text der Beitrittsverträge berufen, mit deren Unterzeichnung alle Mitgliedstaaten den Vorrang des EU-Rechts anerkannt haben.

Und jetzt? Das Luxemburger Urteil bestätigt die Rechtsauffassung der Tusk-Regierung, aber es löst keines der Probleme, die Polens Justiz seit den »Reformen« der von........

© Junge Welt