Ein Anachronismus
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den kurdischen Politiker Yüksel Koç erhoben. Der bekannte Repräsentant der kurdischen Community in Europa wird nach Paragraph 129 b Strafgesetzbuch beschuldigt, bis 2023 Mitglied der »ausländischen terroristischen Vereinigung« Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gewesen zu sein. Gewalttaten werden dem langjährigen Vorsitzenden des legalen kurdischen Dachverbands in Europa nicht vorgeworfen. Vielmehr soll er als Mitglied der europäischen PKK-Führungsebene Öffentlichkeits- und Medienarbeit betrieben sowie Propagandaaktivitäten angeleitet haben.
Schon der Zeitpunkt von Koçs Festnahme am 20. Mai 2025 war bezeichnend. Nur eine Woche zuvor hatte ein PKK-Kongress das Ende des bewaffneten Kampfes und die Auflösung der Partei beschlossen, um den Weg für eine........
