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Drecksarbeit am Recht

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12.07.2026

Der Bundesrat hat am Freitag mehrheitlich einen Gesetzentwurf des Landes Hessen angenommen, der von zahlreichen Juristen – darunter die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages – für verfassungswidrig gehalten wird. Demnach soll in den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) ein neuer Absatz 4 eingefügt werden. Er bedroht die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Träte er in Kraft, wäre ein grundgesetzwidriger Sondertatbestand geschaffen. Das Völkerrecht kennt im übrigen kein »Existenzrecht« von Staaten.

Der juristische Murks – ein ähnlicher Antrag scheiterte noch Anfang 2024 in der Länderkammer - entspringt der wachsenden Neigung des politischen Establishments, Grundrechte außer Kraft zu setzen. Praktiziert wird das bereits gegen palästinasolidarische Kundgebungen mit meist brutaler Polizeigewalt. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit wurden seit 2023........

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