Mengele-Akten endlich öffentlich
13. Mai 2026 – 26. Ijar 5786
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Mengele-Akten endlich öffentlich
Der Schweizer Nachrichtendienst blockierte den Zugang zu diesen Unterlagen jahrzehntelang. Nun wird diese Sperre aufgehoben
Der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) will künftig Einsicht in die Unterlagen zum NS-Verbrecher Josef Mengele ermöglichen. Über 25 Jahre lang hatte der NDB den Zugang zu diesen Unterlagen blockiert, was in Vergangenheit zu Kritik geführt hat.
Zu dieser Änderung ist es nun gekommen, weil eine Beschwerde hängig ist, nachdem ein Einsichtsgesuch in die Akten abgelehnt wurde. Ein Schweizer Historiker beantragte bereits Ende 2025 im Schweizerischen Bundesarchiv Zugang zu den Akten über Josef Mengele. Gérard Wettstein, der sich im Rahmen seiner Forschungstätigkeit mit dem Arzt und NS-Kriegsverbrecher befasste, wollte herausfinden, welche Erkenntnisse über Mengele vorliegen und ob es Hinweise auf einen Aufenthalt in der Schweiz gibt.
Bereits 1956 verbrachte Josef Mengele gemeinsam mit seinem Sohn Urlaub in Engelberg. Wettstein wollte klären, ob sich der NS-Verbrecher 1961 zudem in Kloten im Kanton Zürich aufgehalten hatte und ihm die Schweizer Behörden trotz internationaler Fahndung die Ausreise ermöglichten. Antworten darauf versprach sich Wettstein von den Unterlagen im Bundesarchiv zum Fall Mengele, dessen Zuständigkeitsbereich sich beim NDB befindet.
Nachrichtendienstliche Quellen per Gesetz geschützt
Immer wieder stellten Forscher Anträge, um Einsicht in das Mengele-Dossier zu erhalten. Der NDB wies jedoch jede Anfrage mit der Begründung ab, dass die Akte beim Schweizerischen Bundesarchiv einer erweiterten Schutzfrist unterliege - wegen sicherheitsrelevanter öffentlicher Interessen sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter, wie der Nachrichtendienst damals anführte. Der NDB sei gesetzlich verpflichtet, seine Quellen zu schützen.
Der NDB wies jede Anfrage und so auch jene Wettsteins mit der Begründung ab, das Dossier beim Schweizerischen Bundesarchiv einer erweiterten Schutzfrist unterliege.
Der NDB wies jede Anfrage und so auch jene Wettsteins mit der Begründung ab, das Dossier beim Schweizerischen Bundesarchiv einer erweiterten Schutzfrist unterliege.
Wettstein gab sich damit nicht zufrieden und........
