Wegen Betrugs und Geldwäsche: Bewährungsstrafe für Rabbiner

26. Mai 2026 – 10. Siwan 5786

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Wegen Betrugs und Geldwäsche: Bewährungsstrafe für Rabbiner

Das Amtsgericht Dresden hat sein Urteil gesprochen: Ein 41-jähriger Rabbiner wurde der Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden

 26.05.2026 10:19 Uhr

Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Geldwäsche in 44 Fällen und 469-fachen gewerbsmäßigen Betrug: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Dresden gegen einen Rabbiner, das vergangene Woche erging und noch nicht rechtskräftig ist. Der 41-jährige A. W. stand wegen der Abzocke von Computernutzern vor Gericht. Ihm wurde zur Last gelegt, gemeinsam mit zwei Bekannten durch Betrug angehäufte Geldbeträge in sechsstelliger Höhe ins Ausland transferiert und so »gewaschen« zu haben.

Nach Auffassung der Anklage arbeitete W. mit einem Ukrainer und einem Israeli zusammen, gegen die separate Strafverfahren laufen. Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zufolge betrieb der Israeli ein Callcenter in der Türkei, während W. über eine auf seinen Namen laufende haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) in Berlin die Zahlungen abwickelte.

Die Betrugsmasche lief ungefähr so ab: Die Opfer bekamen auf ihrem Browser eine Werbung angezeigt. Wurde diese angeklickt, installierte sich eine Schadsoftware auf dem Computer, die dem Nutzer signalisierte, dass sein Rechner gesperrt sei. Den Betroffenen wurde der Anruf bei einer Hotline empfohlen. Dort konnten sie durch den Kauf einer Software........

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