Anne Frank mit Kufiya: Ein Fall für die Justiz

23. April 2026 – 6. Ijar 5786

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Anne Frank mit Kufiya: Ein Fall für die Justiz

Der grassierende israelbezogene Antisemitismus stellt die deutsche Justiz vor große Herausforderungen. Das zeigt sich besonders am Umgang mit dem Bild »Anne«, das die Schoa instrumentalisiert

Ein Exponat der Ausstellung »COMUNE- das Paradox der Ähnlichkeit im Nahostkonflikt« des Künstlers Constantino Ciervo wird von der Staatsanwaltschaft Potsdam erneut geprüft. Auslöser war nach einer Beschwerde von Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah-Instituts.

Zentrales Stück der inzwischen beendeten Kunstausstellung war die ikonische Darstellung der Anne Frank, wie sie an einem Schreibtisch sitzt. Auf dem Gemälde »Anne« wurde dem Nazi-Opfer ein rot-weißes Kufiya um die Schultern hinzugefügt. Frank, die 1945 im Todeslager Bergen-Belsen ermordet wurde, wird so für den Kampf der Palästinenser gegen Israel vereinnahmt.

Man mag das als bedauerliche Provokation abtun, die hinzunehmen ist. Doch der Fall hat gleichwohl eine hohe rechtspolitische Relevanz. Die Instrumentalisierung der Schoa im Nahostkonflikt, beispielsweise durch Gleichsetzungen von Israels Krieg gegen die Hamas in Gaza mit den Verbrechen der Nationalsozialisten an den Juden, verderben das gesellschaftliche Klima und gehen vor allem zu Lasten der jüdischen Bevölkerung.

Das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Antisemitismus wird derzeit sehr aufgeregt diskutiert. Klar ist: Das Strafrecht ist in solchen Fällen »nur« Ultima Ratio. Es setzt aber wichtige Pfeiler bei der Bewertung von antisemitischem Handeln.

Nachdem die Jüdische Gemeinde zu Potsdam, der brandenburgische Antisemitismusbeauftragte Andreas Büttner sowie Volker Becks die Darstellung Franks zur Anzeige gebracht hatten, lehnte die Staatsanwaltschaft Potsdam es zunächst ab, wegen des Verdachts der Volksverhetzung zu ermitteln. Es bestünde kein Anfangsverdacht, da konkrete Tatsachen für ein strafbares Handeln nicht vorlägen und keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe.

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