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Umstrittenes Antidiskriminierungsgesetz: Mehr Mut zur (Schutz-)Lücke

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Schon Montesquieu wusste: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Die schwarz-grüne Landesregierung hätte es also zwingend unterlassen müssen, Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland mit einem eigenem Antidiskriminierungsgesetz zu beglücken.

In wenigen Gegenden der Welt ist man so gut gegen Diskriminierung geschützt wie in Deutschland. Das darf einen ruhig mit Stolz erfüllen. Das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erweisen sich heute als Bollwerk für Menschen, die wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung Ausgrenzung durch die Mehrheitsgesellschaft zu fürchten haben. Dass NRW nun noch einmal bürokratisch draufsatteln will, ist reine Symbolpolitik, die bei Minderheiten punkten will und Misstrauen gegen Amtsautoritäten schürt.

Die „Schutzlücke“ soll darin bestehen, dass man sich bislang angeblich nicht ausreichend gegen Diskriminierung durch Landesbedienstete wie Polizisten, Lehrer oder Justizvollzugsbeschäftigte wehren konnte. Welches Staatsverständnis steckt dahinter, wenn man 300.000 Beschäftigte, die das Gemeinwesen in NRW am Laufen halten, wegen jener Handvoll schwarzer Schafe beargwöhnt, die übergriffig werden oder sich im Ton vergreifen?

Am Ende dürfte bloß das nächste Konjunkturprogramm für Prüfstellen, Beschwerdeverbände und Anwaltskanzleien stehen. Dass CDU-Ministerpräsident Wüst seinen grünen Koalitionspartner hier gewähren lässt, ist wohl der Preis für die die vielzitierte „Geräuschlosigkeit“ seiner Regierung.


© IKZ