Die Anklage im Cum-Ex-Verfahren bei der LBBW ist eine Frechheit |
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen zwei Mitarbeiter der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ist eine Frechheit. Sie ist ein Armutszeugnis der Justiz und wirkt wie Strafvereitelung im Amt.
Die Fakten: Von 2007 bis 2009 betätigte sich die LBBW massiv im Cum-Ex-Handel. Dabei ließen sich die Beteiligten Steuern erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Die Landesbank schädigte damit ihren eigenen Eigentümer – den Staat.
Die für die Cum-Ex-Geschäfte verantwortlichen Männer galten als Felsen in der Brandung. 2008, mitten in der Finanzkrise, war ihre Abteilung praktisch die einzige, die der Bank Millionengewinne lieferte.
Umso unausweichlicher die Frage: Wie soll der Vorstand bei dieser Einheit nicht näher hingeschaut haben?
Erst 2012, als sich Staatsanwaltschaften bundesweit für Cum-Ex interessierten, veranlasste die Bankführung eine Überprüfung. Es folgte eine Art Selbstanzeige. Die LBBW zahlte 150 Millionen Euro zu Unrecht kassierte Kapitalertragsteuer zurück, zuzüglich 50 Millionen Zinsen.
Seitdem wurde niemand zur Verantwortung gezogen. Man stelle sich das in einer anderen Konstellation vor: Ein Bankräuber gibt Jahre nach der Tat seine Beute zurück – und das war’s.
Die Chronologie des Versagens: 2013 leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen ein. 2015, 2016 und 2019 wechselte die Zuständigkeit. So blieb........