Die Rentenversicherung ist keine Autoversicherung
Düsseldorf. Wer sein Auto versichern will, der muss eine Fülle von teils durchaus privaten Fragen beantworten: Namen, Alter und Geschlecht der Fahrer, Wohnort, Fahrleistung, Fahrzeugtyp und vieles mehr. Daraus ermitteln die Versicherer ein nahezu individuelles Risikoprofil und bestimmen auf dessen Basis eine risikoadäquate Prämie. Gleiches gilt für die privaten Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungen. Einzahler mit aus der Perspektive des Versichertenkollektivs hohen Risiken leisten hohe Beiträge, bei niedrigen Risiken sind es hingegen geringe.
Aus guten Gründen gilt dieses Prinzip in unseren Sozialversicherungen nicht. Jede gesetzliche Krankenkasse muss grundsätzlich jeden aufnehmen, unabhängig davon, ob er oder sie schwer krank oder kerngesund ist und welche erwarteten Kosten daraus kurz- oder langfristig resultieren können. Bei allen Zweigen der Sozialversicherungen richtet sich der Beitrag allein nach dem jeweiligen beitragspflichtigen Einkommen.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der jedem Mitglied prinzipiell gleiche Leistungen zustehen, richten sich die Leistungen der Arbeitslosen- und vor allem der Rentenversicherung nach der Höhe der Beitragszahlungen, also nach dem beitragspflichtigen Einkommen. Hier gilt das Äquivalenzprinzip. Vereinfacht gesagt gilt: Wer hohe Beiträge zahlt, erhält eine dementsprechend höhere Rente als jene Versicherten mit geringeren Beitragszahlungen.
Dabei ist es für die Höhe der Rente gleichgültig, ob ein Versicherter 20 Jahre lang den doppelten Durchschnittslohn verdient und Beiträge davon entrichtet hat oder 40 Jahre zum Durchschnittslohn gearbeitet hat. Eine Umverteilung von den Besserverdienenden zu den Beziehern kleiner Renten über differenzierte Beitragssätze ist nach Maßgabe des geltenden Äquivalenzprinzips nicht........





















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