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Konsequenzen für Assad-Folterer: Deutschland setzt ein Zeichen

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18.06.2025

Stand: 17.06.2025, 05:06 Uhr

Von: Pitt v. Bebenburg

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Das Urteil gegen einen syrischen Folterer ist wegweisend. Andere Länder sollten dem Beispiel folgen. Der Leitartikel.

Folter gehört bestraft, überall. Dieses Prinzip gilt völkerrechtlich, und deswegen konnte der Arzt Alaa M. aus Syrien vom Oberlandesgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt werden – obwohl der Täter und seine Opfer aus Syrien kommen und die Taten in dem damaligen Assad-Staat verübt wurden.

Der Prozess hat der Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie schrecklich die Assad-Clique und ihre brutalen Helfer vorgegangen sind. Die Schilderung der Foltermethoden ist kaum auszuhalten.

Der Urteilsspruch gibt Opfern und Angehörigen wenigstens Genugtuung. Vor allem aber zeigt er den Folterern und ihren Auftraggebern (in den allermeisten Fällen sind das Männer) in aller Welt,........

© Frankfurter Rundschau