Kirchen und Arbeitsrecht: Die Realität ist weiter!
Stand: 23.10.2025, 16:42 Uhr
Von: Peter Hanack
KommentareDruckenTeilen
Kirchenmitgliedschaft kann Einstellungsvoraussetzung nur dort sein, wo dies „erforderlich und wichtig“ ist. Der Kommentar.
Das Privileg der Kirchen, ihren Mitarbeitenden die Zugehörigkeit zur eigenen Konfession abverlangen zu können, ist ja nur eines unter vielen. Man erinnere an die staatlich finanzierte Bezahlung der Bischöfe oder den ebenfalls staatlich organisierten Einzug der........
