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Kirchen und Arbeitsrecht: Die Realität ist weiter!

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24.10.2025

Stand: 23.10.2025, 16:42 Uhr

Von: Peter Hanack

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Kirchenmitgliedschaft kann Einstellungsvoraussetzung nur dort sein, wo dies „erforderlich und wichtig“ ist. Der Kommentar.

Das Privileg der Kirchen, ihren Mitarbeitenden die Zugehörigkeit zur eigenen Konfession abverlangen zu können, ist ja nur eines unter vielen. Man erinnere an die staatlich finanzierte Bezahlung der Bischöfe oder den ebenfalls staatlich organisierten Einzug der........

© Frankfurter Rundschau