Strafrecht hilft nicht gegen Judenhass

Strafrecht hilft nicht gegen Judenhass

Stand: 23.04.2026, 18:45 Uhr

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Antisemitismus muss anders bekämpft werden als mit dem Strafgesetzbuch. Der Kommentar.

Die von der Hamas verübten Terrorangriffe am 7. Oktober 2023, die schlimmsten antisemitischen Massaker seit 1945, haben nicht nur die Lage im Nahen Osten grundlegend verändert. Sie haben auch eine globale Welle des Judenhasses losgetreten, deren Ende nicht absehbar ist. In Deutschland nehmen antisemitische Übergriffe und Straftaten massiv zu, am Bondi Beach in Sydney oder vor der Synagoge in Manchester werden Menschen ermordet, weil sie jüdisch sind.

Kritik an Israel, aber auch blanker Judenhass bei Demos: Gesetze helfen nicht gegen Antisemitismus

Seit Beginn des israelischen Militäreinsatzes gegen die Hamas wird auch berechtigte Kritik an der israelischen Kriegsführung laut, die Zehntausende Zilivist:innen das Leben gekostet und den Gaza-Streifen zerstört hat. Bei vielen propalästinensischen Demonstrationen sind aber auch antisemitische Parolen zu hören. Da wird Israel als „Kindermörder“ bezeichnet, der israelischen Armee ein neuer „Holocaust“ vorgeworfen oder dem winzigen Land, dem einzigen jüdischen Staat der Erde, gleich mit Zerstörung gedroht. Solche Aussagen müssen klar und eindeutig als das verurteilt werden, was sie sind: blanker Judenhass.

Israel und USA attackieren Mullah-Regime – Bilder aus dem Iran-Krieg

Ob es dagegen etwas nützt, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen, darf bezweifelt werden. Wenn auf Demos zu Straf- und Gewalttaten aufgerufen wird, kann das schon jetzt strafbar sein. Ob die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Bezug auf Israel ebenso verfassungsgemäß ist wie in Bezug auf die Verherrlichung der Nazidiktatur und die Leugnung des Holocaust, ist keine banale Frage. Noch viel wichtiger aber ist: Gesetze helfen nicht gegen Antisemitismus. Er muss mit Bildung, Aufklärung und sozialer Ächtung bekämpft werden.


© Frankfurter Rundschau