Was haben wir eigentlich gelernt?

Vertriebene Deutsche : Was haben wir eigentlich gelernt?

Beim Streit über die Leitung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung geht es nicht um eine Personalie, sondern um Geschichtspolitik.

Einen Verein kann man nicht größer machen, als er ist. Und dass die Bedeutung des Bundes der Vertriebenen geschrumpft ist, kann man nicht bestreiten. Die Erlebnisgeneration ist zwar immer noch stark, aber die gelungene Integration von Deutschen in Deutschland sowie Frieden,  Freiheit und Wohlstand in Europa haben das Recht auf die Heimat relativiert.

Immer noch aber steht jede ritualisierte Befassung mit der Flucht und Vertreibung der Deutschen unter dem Verdacht, den historischen Kontext außer Acht zu lassen, noch immer muss man zwanghafte Proteste aus Polen fürchten, wo auch immer wieder Reparationsforderungen gegen Deutschland laut werden.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die Bundesregierung kein Interesse daran hatte, die Debatte über die Leitung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung hochzukochen. Bitte keine neue Baustelle! Klar ist aber, dass es nicht nur um eine museumspolitische Petitesse geht.

Es geht um viel mehr als um die Stiftung. Jede Bundesregierung und eigentlich auch jede Partei sollte ein Interesse an der Geschichte der Deutschen und damit auch am Schicksal der Vertreibung von Millionen von Landsleuten haben, die über Jahrhunderte ihre Heimat zu blühenden Städten und Landschaften gemacht haben.

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Gerade im Angesicht eines Krieges, von Massenmord und Vertreibungen, stellt sich wieder die Frage, was wir eigentlich gelernt haben. So kann eine Vertreibung niemals eine neue rechtfertigen. Und von Rache und Vergeltung darf man sich nicht leiten lassen. Die Vertriebenen haben dem früh abgeschworen. Viele waren und sind wahre Brückenbauer. Dass sie aus ihrer Heimat nicht ein weiteres Mal vertrieben werden, das ist durchaus eine öffentliche Aufgabe.

Reinhard MüllerVerantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. PRO Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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