Das KI-Gesetz der EU ist ein Gummiparagraph |
Kennzeichnungspflicht : Das KI-Gesetz der EU ist ein Gummiparagraph
In der EU gilt von Sonntag an: KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Aber es gibt Ausnahmen. Und die gehen sehr weit. Zu weit.
KI oder nicht KI? Das ist die Frage, welche die Europäische Union vom kommenden Montag an in Texten, Bildern und Videos beantwortet haben will. Am 2. August tritt die Kennzeichnungspflicht der Europäischen KI-Verordnung in Kraft. Sie soll dafür sorgen, dass jeder erkennen kann, ob er es mit einem von Maschinen oder von Menschen gemachten Werk zu tun hat. Dass das gelingt, darf man indes bezweifeln.
Denn ob etwas vollständig oder maßgeblich von der KI generiert worden ist, muss nur unter bestimmten Umständen angegeben werden. Diese Umstände legt die Europäische Kommission in dem ihr eigenen Fachchinesisch dar, das man selbst in dem vermeintlich auf Verständlichkeit getrimmten Frage-und-Antwort-Katalog nicht so leicht durchsteigt.
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Gekennzeichnet werden müssen sogenannte „Deepfakes“........