Gute Grundsteuer-Gründe |
Der Bundesfinanzhof hält das Grundsteuer-Bundesmodell für verfassungskonform. Zwar werden darin vergleichbare Immobilien nicht immer gleich behandelt. Die Regelung sollte dennoch Bestand haben.
Die neue Grundsteuer hat sich für manchen Eigentümer als ausgesprochen teuer erwiesen. Der Bundesfinanzhof hat allen Hoffnungen, besondere Härten der Neuregelung doch noch abwenden zu können, einen schweren Dämpfer versetzt. Nicht verfassungswidrig, lautet das Verdikt – auch wenn vergleichbare Immobilien nicht immer gleich behandelt werden.
Die obersten Finanzrichter sind gleichwohl nicht weltfremd. Sie streiten nicht ab, dass das schablonenartige Vorgehen mithilfe........