Die Richter sollten auf die Ökonomen hören
Mietpreisbremsen vor Gericht : Die Richter sollten auf die Ökonomen hören
Wieder sind Vermieter in Karlsruhe abgeblitzt. „Legitim“, „geeignet“ und „erforderlich“ finden die Verfassungsrichter die Berliner Mietpreisbremse. Leider.
Wieder hat das Bundesverfassungsgericht Vermieter abblitzen lassen, die gegen die Mietpreisbremse juristisch aufbegehren. Die Richter sehen in der im Jahr 2020 verlängerten gesetzlichen Berliner Begrenzung der Mieten „keinen schwerwiegenden Eingriff“ in die geschützte Eigentumsfreiheit. Aus ihrer Sicht verfolgt die Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in angespannten Wohnungsmärkten nicht nur „legitime Ziele“, sondern sei zu deren Erreichung „geeignet und erforderlich“.
Da staunt der Ökonom, denn die letzte Aussage ist so pauschal nicht haltbar. Solide wissenschaftliche Studien erschüttern den behaupteten Nutzen der Mietpreisbremsen längst. Die Politik verknappt damit das Wohnungsangebot, weil sich Vermieten für private Investoren weniger rechnet. In derart regulierten Mietmärkten haben es Wohnungssuchende schwer, geschützt werden vor allem Altmieter.
Diese Befunde sollten Richter würdigen. Noch wichtiger wäre es, dass in Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik endlich die Einsicht reift: Wer Wohnungsnot wirksam lindern will, muss auf die Ökonomen hören.
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Heike GöbelVerantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.
Verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.
Bundesverfassungsgericht
