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Wie gerecht ist Erben in Deutschland?

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14.01.2026

Im Oldenburger Land, in dem kleinen Ort Essen in Niedersachsen, sitzt ein vielfach als „Innovationsführer Deutschland“ ausgezeichnetes Unternehmen, das kaum jemand kennt: das Familienunternehmen Vogelsang, das weltweit Maschinentechnik unter anderem für die Abwasserbehandlung und -aufbereitung verkauft. „Sie können in Deutschland auf nahezu keine Zugtoilette gehen, ohne dass unsere Pumpe das Ganze hinterher verwertet“, erklärt Geschäftsführer Hugo Vogelsang.

Seit 1929 wird das Unternehmen von der Familie geführt und beschäftigt 1.000 Mitarbeiter in Deutschland und etwa 1.300 weltweit. Es machte 2023 nach eigenen Angaben einen Umsatz von etwa 200 Millionen Euro und einen Gewinn von etwa 20,8 Millionen Euro. Die Brüder Hugo und Harald Vogelsang haben vor drei Jahren damit begonnen, Unternehmensanteile an die nächste Generation zu „übertragen“, so nennt man das juristisch. Im Jahr der Übertragung machte das Unternehmen einen Gewinn von rund 12 Millionen Euro. Die Erben, junge Erwachsene, wurden zu Eigentümern. Diese Übergabe stellte sie, so die Brüder Vogelsang, aber vor eine große Herausforderung: die Erbschaftsteuer.

Die Diskussion darüber, ob das Erben in Deutschland gerecht geregelt ist, schwelt schon lange. Derzeit beschäftigt sich – mal wieder – das Bundesverfassungsgericht damit. Aber worüber genau wird da gestritten?

Um das zu verstehen, hilft es, sich erst einmal die aktuelle Regelung anzuschauen. Die besagt: Beim Erben wird der Staat prinzipiell durch Steuern am Nachlass beteiligt. Allerdings kann jeder der Brüder Vogelsang an jedes seiner Kinder alle zehn Jahre 26 Millionen Euro Unternehmensvermögen steuerfrei übertragen. Wenn jemand also drei Kinder hat, kann er drei Mal Unternehmensvermögen im Wert von 26 Millionen Euro steuerfrei verschenken. Die Bedingung dafür ist, dass die Nachfolger das Unternehmen die nächsten sieben Jahre nicht verkaufen und die Löhne insgesamt nicht sinken. Soll an ein Kind mehr als 26 Millionen Euro Unternehmensvermögen vererbt werden, fallen maximal 30 Prozent Erbschaftsteuer an. Doch auch das ist nicht immer der Fall. Wenn die Erben nachweisen, dass sie die Erbschaftsteuer aus ihrem Privatvermögen nicht zahlen können, wird ihnen die........

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