Abgemacht?

Es gibt Rechte, die jeder und jede hat. Diese sogenannten Menschenrechte haben die Vereinten Nationen (UN) bereits 1948 aufgeschrieben. Weil bei manchen Menschen erhöhte Gefahr besteht, dass ihre Menschenrechte missachtet werden, haben die UN deren Rechte noch mal in einem eigenen Abkommen bestärkt. Zum Beispiel für Kinder, Geflüchtete oder eben Menschen mit Behinderung, die weltweit überdurchschnittlich oft benachteiligt wurden und werden. Am 13. Dezember 2006 haben die UN das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ beschlossen, kürzer: die UN-Behindertenrechtskonvention.

Einen Großteil der weltweit rund eine Milliarde Menschen mit Behinderung. Allein in Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund acht Millionen schwerbehinderte Menschen – fast jeder zehnte Bürger. Die Schwere einer Behinderung wird mit dem Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100 ausgedrückt. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem GdB ab 50. Nur drei Prozent der Betroffenen sind von Geburt an behindert, nahezu alle anderen schweren Behinderungen sind Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls.

Sie legt fest, welche Rechte Menschen mit Behinderung haben und dass Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens zu würdigen ist. Sie enthält aber keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderung, sondern konkretisiert noch mal ihren Anspruch auf die geltenden Menschenrechte.

Die für Deutschland verbindliche Konvention enthält 50 Artikel. Die formulieren die Chancengleichheit und Selbstbestimmung aus, die Menschen mit Behinderung brauchen, um an der Gesellschaft teilhaben zu können. Die Artikel betreffen alle Lebensbereiche. In........

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