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Das „Scharia-Verbot“ wäre mehr Placebo als Lösung

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Es war ein Bericht der „Presse“ im August des Vorjahrs, der für Aufsehen sorgte. Das Landesgericht Wien befand, dass zwei Unternehmer gültig vereinbart hatten, einen Streit ums Geld über ein Schiedsgericht nach Schariaregeln zu lösen. Boulevardmedien übernahmen das Thema und titelten etwa „Hammer-Urteil! Die Scharia gilt auch in Österreich“. Und die Politik setzte sich auf das emotionale Thema drauf.

Ist der Anlassfall problematisch? Ja und nein. Nein, weil man in Österreich für bestimmte Zivilstreitigkeiten jedes beliebige Recht vereinbaren darf, solange das Ergebnis nur nicht den österreichischen Grundwerten widerspricht. Einen Streit um Schulden kann man also per Scharia lösen. Eine Steinigung als Strafe oder eine Vielfachehe dürfen die österreichischen Gerichte hingegen schon nach bestehender Rechtslage nicht........

© Die Presse