Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht |
Letzte Woche hat Frank-Walter Steinmeier, der Bundespräsident der Republik, es mal wieder in die Medien geschafft, weil er eine Rede gehalten hat, die der Politik der Bundesregierung, nun ja, widersprochen hat. Das hat sogleich, wenn auch nur kurz, die Debatte wiederbelebt, die um dieses Amt seit der Verabschiedung des Grundgesetzes schwelt und immer mal wieder aufflackert, wenn auch ohne irgendeine Wirkung zu erzielen: Was soll dieses Amt überhaupt.
Die Rolle des Bundespräsidenten
Das Grundgesetz sieht für den Präsidenten des Bundes fast nur eine protokollarische und eine repräsentative Funktion vor, die weitgehend verzichtbar erscheint und von anderen Spitzenämtern der Verfassungsorgane, ein bisschen vom Kanzler, ein bisschen vom Bundestagspräsidenten und ein bisschen vielleicht sogar vom Präsidenten des Verfassungsgerichts miterledigt werden könnte. Jedenfalls ist es kein Amt, das einen einflussbewussten Menschen ganz ausfüllen könnte.
Einige haben deshalb versucht, das Amt deshalb als moralische Instanz oder als Motivationstrainer der Nation zu nutzen, was immer ein Balanceakt ist, weil bislang noch jede Ruck-Rede von irgendeiner politischen Seite instrumentalisiert oder zurückgewiesen wurde. Die politische Herkunft der bisherigen Präsidenten, die sie zumeist klar einer Position im politischen Spektrum zuordnen ließ und die Tatsache, dass Präsidenten zumeist ihre Wurzeln im politischen System nicht durchtrennen konnten, schadeten zudem ihrem überparteilichen oder gar überpolitischen Anspruch.
Gesucht: eine sinnvolle Aufgabe
Bleibt die Frage, ob es einen sinnvollen Platz im politischen System für das Amt des Bundespräsidenten geben könnte, den das Grundgesetz bislang unbesetzt gelassen hat und der aber........