Zwischen Raserei und Recht |
Ein Fall, der erschüttert
Ein ausgebranntes Auto auf der A555, darin die Leichen einer Mutter und ihrer Tochter. Zwei junge Männer, einst Nachwuchsspieler beim 1. FC Köln, rasen mit hochmotorisierten Wagen über die Autobahn. Am Ende: ein zerstörtes Leben, eigentlich zwei – und ein Urteil, das viele überrascht. Fünf Jahre Haft für den einen, viereinhalb für den anderen. Kein Mord.
Der Vorsitzende Richter fand deutliche Worte: kein tragischer Unfall, sondern ein Verbrechen. Und doch eben kein Mord. Genau hier beginnt das Unbehagen.
Denn wer solche Bilder vor Augen hat, wer von der Wucht des Aufpralls liest, vom brennenden Wrack, von Menschen ohne jede Chance – der fragt sich zwangsläufig: Wenn das kein Mord ist, was dann?
Der Blick ins Gesetz: Was genau strafbar ist
Ein zentraler Anknüpfungspunkt ist § 315d Strafgesetzbuch (StGB), der illegale Kraftfahrzeugrennen regelt. Dort heißt es in Absatz 1:
Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wer im Straßenverkehr
ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu........