Nicht ohne Verteidiger!

Warum es sinnvoll ist, sich bereits im Ermittlungsverfahren von einem/r Strafverteidiger/in verteidigen zu lassen. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz

Bild von Klaus Hausmann auf Pixabay

Die Bedeutung der Verteidigung durch einen Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren wird von manchen Menschen unterschätzt. Ih habe in meinem Berufsleben oft genuag erlebt, dass Mandanten erst bei mir aufschlugen, wenn sie schon eine Anklageschrift und die Ladung zur Hauptverhandlung in der Hand hatten- Das ist Mist, weil man so keinen Einfluss auf das Ermittlungsverfahren mehr nehmen kann.

Das Ermittlungsverfahren ist aber eine ganz entscheidende Phase im Strafprozess, in der die Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt werden. In dieser Phase sammelt die Staatsanwaltschaft Beweise, um zu entscheiden, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und Anklage erhoben wird.

Nun gibt es ja immer noch Zeitgenossen, die die große Erzählung von der Staatsanwaltschaft als objektivster Behörde der Welt glauben. Ja, da braucht man doch keinen Verteidiger, wenn man unschzldig ist, oder? Doch, braucht man. Denn zum einen ist jeder Staatsanwalt froh, wenn er Anklagen kann und zum anderen gibt es keine echte Objektivität.

Für den Beschuldigten kann daher diese Phase existenzielle Auswirkungen haben, da bereits hier wesentliche Weichen gestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist es von herausragender Bedeutung, dass sich der Beschuldigte frühzeitig durch einen Strafverteidiger vertreten lässt. Im Folgenden sollen die wesentlichen Gründe für die Notwendigkeit einer Verteidigung im Ermittlungsverfahren dargelegt werden.

Einer der wichtigsten........

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