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Hammerbande – Bewährung für Leni E

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30.05.2026

Warum die Aussetzung der Reststrafe nach zwei Dritteln kein Skandal, sondern Rechtsstaat ist

Es gibt in Deutschland zuverlässig funktionierende Maschinen. Die Müllabfuhr zum Beispiel. Der Kölner Karneval. Und die öffentliche Empörung, sobald irgendwo ein Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen wird.

Diesmal traf es die Entscheidung zur Aussetzung der Reststrafe von Lina E., Mitglied der sogenanneten Hammerbande,  nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Freiheitsstrafe (BGH, Beschl. v. 06.05.2026, Az. StB 24/26). Kaum war die Meldung veröffentlicht, liefen Kommentarspalten heiß, Politiker entdeckten plötzlich ihre strafrechtliche Expertise und Menschen, die seit Jahren keinen Gesetzestext mehr gesehen haben, erklärten mit großer Sicherheit, hier werde „der Rechtsstaat verhöhnt“.

Das ist bemerkenswert. Vor allem deshalb, weil genau dieser Rechtsstaat lediglich das getan hat, was das Strafgesetzbuch ausdrücklich vorsieht. Nicht heimlich. Nicht aus politischen Gründen. Nicht als Sonderbehandlung. Sondern nach geltendem Recht.

Die große Überraschung: Das steht tatsächlich im Gesetz

Viele Menschen reagieren auf eine Zwei-Drittel-Entlassung ungefähr so, als hätten Richter spontan beschlossen, heute mal nett zu sein. Tatsächlich handelt es sich um eine seit Jahrzehnten etablierte gesetzliche Regelung in § 57 StGB.

Dort steht sinngemäß: Hat ein Verurteilter zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe verbüßt — mindestens jedoch zwei Monate — *kann* der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das entscheidende Wort lautet „kann“. Niemand hat einen Automatismus eingebaut. Es gibt keinen Haft-Rabattstempel und keine Deutschlandcard für Gefangene. Das Gericht muss prüfen, ob die Entlassung verantwortbar ist. Und zwar ausdrücklich unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit.

Das klingt weniger nach Kuscheljustiz als nach ziemlich nüchterner Risikoabwägung.

Aber Nüchternheit verkauft sich schlecht in sozialen Netzwerken.

Richter prüfen keine Empörungswerte

Die Vorstellung vieler Menschen vom Strafvollzug stammt ersichtlich aus amerikanischen Actionfilmen. Dort sitzt man „bis zum letzten Tag“, verlässt die Haft bei........

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