Der Parkplatz |
Ein Ort großer Konflikte
Es gibt Orte, an denen große Konflikte der Menschheit ausgetragen werden: Parlamente, Gerichtssäle, Twitter-Kommentarspalten. Und dann gibt es den Supermarktparkplatz. Ein Gelände, auf dem sich täglich kleine Dramen entfalten – und in dem erstaunlich viel Recht steckt.
Der Parkplatz ist gewissermaßen das juristische Bermuda-Dreieck des Alltags. Hier verschwinden Gewissheiten schneller als Einkaufswagenchips.
Die Parklücke als moderne Goldmine
Nehmen wir die klassische Szene: Zwei Autos nähern sich derselben Parklücke. Beide blinken. Beide beschleunigen minimal. Beide sind überzeugt, dass sie selbstverständlich Vorrang haben. In diesem Moment beginnt ein faszinierendes psychologisches Phänomen: Jeder hält sich für den rechtmäßigen Entdecker der Parklücke, so als hätte er sie persönlich kartografiert.
Juristisch betrachtet ist das allerdings weniger romantisch. Eine Parklücke ist keine Goldmine und kein koloniales Territorium. Das deutsche Recht kennt kein „Entdeckungsrecht für Parkplätze“. Entscheidend ist schlicht, wer zuerst tatsächlich in die Lücke einfährt.
Gilt auf Parkplätzen eigentlich die StVO?
Und hier betritt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Bühne – allerdings mit einer kleinen Überraschung: Viele Supermarktparkplätze sind privates Gelände. Das bedeutet, die StVO gilt dort nicht automatisch kraft Gesetzes. Häufig wird sie aber über die Parkplatzordnung oder durch entsprechende Beschilderung praktisch übernommen. Selbst wenn sie formal nicht gilt, orientieren sich Gerichte bei Unfällen fast immer an ihren Grundsätzen. Die StVO ist also so etwas wie die Hausordnung der Verkehrswelt: Selbst wenn sie nicht ausdrücklich aushängt, wird erwartet, dass man sich daran hält.
Ein zentraler Grundsatz stammt aus § 1 StVO:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Das ist gewissermaßen die Generalklausel des Verkehrsrechts – der juristische Hinweis darauf, dass man sich auf Parkplätzen besser nicht benehmen sollte wie ein Goldsucher im 19. Jahrhundert.
Warum „rechts vor links“ oft nicht hilft
Gerade auf Parkplätzen ist dieser Paragraf erstaunlich wichtig, weil viele der üblichen Regeln gar nicht richtig greifen. Wer etwa glaubt, er habe selbstverständlich „rechts vor links“, könnte eine........