Ist denn alles fair in love und war? |
Es hat mich immer etwas erstaunt, wenn dieser Spruch fiel: „Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt“. Was soll das bitte bedeuten? Und warum wird das zusammen genannt? Wobei – Kriegsverbrecher und aggressive Stalker – sie haben schon eine gewisse Ähnlichkeit in der Verabscheuung, die ich ihnen gegenüber fühle. Jemand, der glaubt, dass seine Obsession mit einer Person, die er mit Liebe verwechselt, ihm die Legitimation gibt, diese Person und/oder deren Umgebung zu belästigen und mit der eigenen Präsenz zu „bereichern“ – wird sich durch einen solchen Spruch doch gerade ermutigt fühlen. Natürlich können wir sagen – das ist doch keine Liebe! Aber wer definiert denn Liebe überhaupt? Und wenn „Liebe“ so ideal ohne Obsession und Grenzüberschreitung definiert wird – dann müssten Liebesfilme den Tod durch Langeweile gestorben sein.
Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung
Beim Krieg hingegen – da haben wir die Genfer Konvention aus einem guten Grund. Es gibt rote Linien, die nicht überschritten werden sollten. Es gibt die Bezeichnung „Kriegsverbrecher“ und es gab den Nürnberger Prozess, der nicht nur die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die mit der industriellen Tötung von Zivilisten des eigenen Landes nicht im Bereich des „Krieges“ angesiedelt sind, sondern auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kriegsgeschehen, zwischen Feinden (besser: Gegnern), auf dem Tapet hatte. Es gab schon seit dem 19. Jahrhundert die Genfer Konvention mit dem Schutz der Kranken und Verwundeten in einem Konflikt und der Verpflichtung auch gegnerische Verletzte zu versorgen. Und dann gab es die inzwischen etwas in Vergessenheit geratene Haager Landkriegsordnung, deren umfangreicheren Protokolle nach und nach ihren Eingang auch in die erweiterte Genfer Konvention fanden. Nicht nur Verletzte, sondern auch Kriegsgefangene sollen einen besonderen Schutz erhalten, und zuletzt wurden auch Zivilisten und ihre Rechte darin übernommen. Man kennt vor allem den Hinweis auf den Schutz von Kriegsgefangenen.
Die Protokolle und Schutzvorgaben folgen inzwischen abgesteckten Prinzipien, deren genaue Erfüllung dann nochmal konkretisiert werden. Abstrakt kann man es so zusammenfassen: Unbeteiligte an den Kampfhandlungen verschonen und versorgen, die Einschränkung der Waffen- und Taktikenwahl (etwa das Verbot von Giftgas, oder Landminen, oder das Irreführen des Gegners, mit dem Ziel ihn zu vernichten).
Stunde Null – das Nichts danach
Doch das ist wie mit dem Verbot von Mord – es wird trotzdem überschritten. Kriege sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine „Stunde Null“ nach sich ziehen können, gerade Deutschland hat das erfahren müssen. Eine Totalzerstörung allen zivilen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Gegebenheiten, und dann natürlich das Massensterben von Menschen direkt im Konflikt und das Erleiden von Traumata, für ganze Generationen. Wenn Deutschland nach dem 2. Weltkrieg durch die Handreichung der Weltengemeinschaft, insbesondere der USA, mit solchen Konstrukten wie dem Marshall-Plan sich wieder erholen und zurückstrampeln konnte an die Spitze der Weltwirtschaft, so ist das mit anderen Gegenden und Zeiten anders gewesen. Zivilisationen, die untergingen, Völker, die ausgelöscht wurden, Staaten, die nicht mehr existieren – für eine solche Struktur ist der Erfolg oder Misserfolg in einem kriegerischen Konflikt unter Umständen nicht nur entscheidend, sondern existenziell bedrohlich. Es sollte aber auch klar sein, dass dieses Geschichtsbewusstsein des möglichen Untergangs als Zivilisation oder Volk in der Historie der Menschen nicht immer in der Deutlichkeit vorausgesehen wurde und als Motivation diente, gewinnen zu wollen. Aber dass es die Familie war, die Stadt, König und Vaterland, die man nicht mehr........