Diese Mietrechts­änderungen sind unverschämt

Weshalb wohl kämpfen die Vermieter für die neuen Regeln? Genau, um die Mieten einfacher erhöhen zu können.

Stellen Sie sich vor, Sie gehören zu den Tausenden von Seniorinnen und Familien, die nach einem Todesfall oder einer Trennung Untermieter brauchen, damit Sie ihr Zuhause weiterhin zahlen und behalten können. Ich meine das Zuhause, das zu hundert Prozent von Ihnen finanziert wird: jeglichen denkbaren Unterhalt, jede Wertsteigerung, sogar die Anpassung des Eigenkapitals der Vermieter an die Teuerung. Hinzu kommt eine meist übersetzte Rendite, die Sie finanzieren – im Schnitt 370 Franken – Monat für Monat. Neu soll der Vermieter Ihnen jetzt sagen können, Sie dürften höchstens für zwei Jahre untervermieten. Sie denken, dafür finde ich aber niemanden. Korrekt, das ist auch Sinn und Zweck der Übung. Sie sollen gehen, denn nur bei einem Mieterwechsel können die Vermieter die Miete grundlos erhöhen. Das ist zwar gesetzeswidrig. Das hat aber die Immobilienlobby in den letzten Jahrzehnten auch nicht gekümmert. Irgendwoher kommt ja die wissenschaftlich erwiesene Tatsache, dass die Mietenden über 10 Milliarden zu viel an Miete bezahlen.

Jetzt stellen Sie sich vor, Sie oder Ihre Kinder oder Freunde haben eine Wohngemeinschaft. Jemand zieht aus, und eine neue Person kommt. Sie vergessen, dies dem Vermieter zu melden (obwohl Sie das jetzt schon müssten). Neu soll einem ausserordentlich (!) gekündigt werden, wenn Sie das nicht schriftlich – also mit ausgedrucktem Brief und Originalunterschrift – melden. Ein E-Mail reicht nicht mehr. Sie können dann innert 30 Tagen auf der Strasse stehen. Genauso, wie wenn Sie die Miete nicht bezahlt haben oder die Wohnung verschandeln.

Sie müssen für die Untermiete jetzt schon das Einverständnis des Vermieters einholen. Er kann Ihnen das verweigern, wenn Sie sich weigern,........

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