Notunterbringung für Obdachlose: „EU-Ausländer blockieren das System“ |
Warum gibt es in Berlin so viel Obdachlosigkeit? Barbara Breuer von der Stadtmission erklärt die Lage so: „Die Menschen kommen nicht mehr von der Straße weg. Es gibt zu wenig Unterkünfte, zu wenig Hilfsangebote, karitativen Einrichtungen fehlt es an Unterstützung.“
Dabei ist die juristische Lage zur Gefahrenabwehr eindeutig: Nach dem Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) sind die Bezirke verpflichtet, unfreiwillig Obdachlose vorübergehend unterzubringen. Dennoch steigt die Zahl der Obdachlosen. Kommen die Bezirke ihren Verpflichtungen zur Notunterbringung nicht mehr nach?
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„Die Behörde hat gar keinen Spielraum, Nein zu sagen“
Das Bezirksamt Mitte, das zum Stichtag am 30.12.2025 3224 Haushalte mit 5904 Personen nach dem ASOG versorgte, erklärt dazu auf Anfrage: „In der Regel können alle, die eine Notunterkunft benötigen, mit einem Bettplatz versorgt werden.“ Auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt mit: „Grundsätzlich konnten alle Personen, die einen entsprechenden Bedarf geltend gemacht haben, im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung untergebracht werden.“ Beide Verwaltungen räumen jedoch ein, dass dies gelegentlich nicht am selben Tag gelinge.
Aus Friedrichshain-Kreuzberg heißt es hierzu: „Diese Personen können als kurzfristige Zwischenlösung Angebote der Notübernachtung nutzen.“ In seltenen Ausnahmefällen, wenn Plätze fehlen, greifen Bezirke wie Mitte oder Neukölln auch auf Hotels zurück. Diese erfüllen jedoch, wie der Neuköllner Bezirksstadtrat Hannes Rehfeldt anmerkt, in der Regel nicht die Mindeststandards und lösen damit den eigentlichen Rechtsanspruch auf Unterbringung nicht ein.
Auch die Senatsverwaltung für Soziales betont die strikte Pflicht der Behörden. Ein Sprecher stellt klar: „Wenn ein Mensch, der unfreiwillig obdachlos ist, bei der Ordnungsbehörde seine Unterbringung beantragt, hat die Behörde gar keinen Spielraum, Nein zu sagen. Die Behörde ist dann verpflichtet, ‚zum Schutz von Leben, Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit‘ diesem Menschen eine Unterkunft zu geben.“
Es fehlt an bedürfnisgerechten Plätzen
Allerdings betonen die Bezirke auch den Aspekt der Freiwilligkeit: „Wer obdachlos ist und Angebote der ordnungsrechtlichen Unterbringung ablehnt, darf das“, erklärt Hannes Rehfeldt. „Obdachlos zu leben ist – so die Rechtsprechung – letztlich Ausdruck des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.“ Rehfeldt verweist auf die tieferliegenden Ursachen der Obdachlosigkeit: „Es kann auch bedeuten, dass der obdachlose Mensch die ihm unterbreiteten Unterbringungsangebote aufgrund von Sucht oder psychischer Erkrankung nicht annehmen kann. Es können Gewalt- oder andere Kriminalitätserfahrungen vorliegen oder schlicht der Wunsch, an einem bestimmten Ort zu bleiben.“
„Hier braucht es aufsuchende Sozialarbeit“, folgert man im Bezirk Mitte. Die Verwaltung setze deshalb auf intensive Vor-Ort-Hilfe. „Ziel ist es, über kontinuierliche Ansprache und Vertrauensarbeit Zugänge zum Hilfesystem zu schaffen und schrittweise Perspektiven zu entwickeln“, teilt auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit. Neukölln erweitert diesen Ansatz derzeit und schickt einen Arzt bei der aufsuchenden Straßensozialarbeit mit, um eine medizinische Erstversorgung der oft suchtkranken Menschen zu gewährleisten.
Es gibt aber auch strukturelle Gründe, warum Menschen auf der Straße bleiben, obwohl sie einen rechtlichen Anspruch auf Notunterbringung haben: Die angebotenen Plätze erfüllen lediglich einen absoluten Mindeststandard. Es mangelt an passgenauen Plätzen für spezifische Bedürfnisse.
Kinder und Senioren, die dauerhaft in Notunterbringung leben
Aus dem Bezirk Mitte heißt es dazu: „Problematisch wird es in Einzelfällen bei der Berücksichtigung besonderer Bedarfe, zum Beispiel Einzelzimmer bei psychischer Erkrankung, Plätze im geschützten Rahmen für Frauen und/oder queere Personen. Das heißt, manchmal ist zwar ein Platz vorhanden, dieser kann aber aus unterschiedlichen Gründen von den Betroffenen nicht angenommen werden.“
Wie akut die Lage für besonders schutzbedürftige Gruppen ist, belegte auch eine Antwort der Senatsverwaltung für Soziales auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion. Zum Stichtag Ende Januar 2025 waren demnach unter den ordnungsrechtlich Untergebrachten in Berlin unter anderem 15.710 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, 10.440 Alleinerziehende sowie 3795 Seniorinnen und Senioren über 65 Jahre.
Dramatisch ist das auch insofern, als die ursprünglich als kurzfristige Maßnahme gedachte Schutzunterbringung in der Praxis häufig zur Dauerlösung wird, da die Betroffenen aufgrund des knappen Wohnraums in Berlin oft über Monate oder Jahre in den Einrichtungen verbleiben. Die Konsequenzen sind teils gravierend: In der Praxis müssen Menschen, die gerade einen Entzug versuchen, mit konsumierenden Drogenabhängigen zusammenleben; psychisch kranke Menschen teilen sich Quartiere mit Familien mit kleinen Kindern.
Bezirksstadtrat: „EU-Ausländer blockieren das System“
An diesem Punkt offenbart sich ein weiteres Problem, auf das der Bezirksstadtrat Hannes Rehfeldt hinweist: „Ein Gutteil der ordnungsrechtlich Untergebrachten sind EU-Ausländer, insbesondere aus Osteuropa, die jahrelang Plätze belegen, die eigentlich für die Notunterbringung gedacht sind. Die blockieren das System.“
Juristisch ist die Lage an dieser Stelle komplex. Zwar gilt grundsätzlich der Vorrang der Selbsthilfe, was bei mittellosen EU-Bürgern ohne ausreichende Existenzmittel oder Krankenversicherungsschutz eigentlich die Rückkehr ins Herkunftsland einschließen müsste. Doch das europäische Freizügigkeitsrecht steht dem oft im Weg.
Dieses erlischt erst, wenn die Ausländerbehörde – in Berlin das Landesamt für Einwanderung – in einem offiziellen Verfahren entscheidet, dass das Recht auf Aufenthalt in Deutschland verwirkt ist, etwa weil die Betroffenen weder arbeiten noch ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Solange das nicht passiert, gilt der Aufenthalt formell als rechtmäßig, und die Bezirke sind weiterhin zur Unterbringung verpflichtet.
Behörden bei EU-Ausländern zahnlos
In der Praxis kapitulieren die Behörden oft vor der Bürokratie. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten und extrem aufwendiger Gerichtsverfahren werden solche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen laut einem Neuköllner Leitfaden zur Obdachlosigkeit in der Regel gar nicht erst durchgeführt. Die absurde Realität: Selbst wenn ein Verfahren erfolgreich wäre, könnte eine sofortige Wiedereinreise der Abgeschobenen in den grenzkontrollfreien Schengen-Raum kaum verhindert werden.
Die Bezirke versuchen zwar gegenzusteuern, indem sie obdachlose EU-Bürger melden oder Beratungen zur freiwilligen Rückkehr samt Ticketfinanzierung anbieten. Doch letztlich bleiben die Bezirksämter ohne eigene Zwangsmittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht zahnlos. Würden sie den Betroffenen den Schlafplatz verwehren, würde sich das Problem lediglich in Form von massiven Konflikten auf die Straße verlagern. Es ist ein rechtliches und soziales Dilemma, das nach Ansicht von Hannes Rehfeldt zwingend auf EU-Ebene angegangen werden müsste.
Berlin vereinheitlicht Unterbringungssystem
Um die strukturellen Missstände in der Unterbringung zu beheben, vollzieht die Landesregierung derweil eine weitreichende Reform. Am 26. März 2026 beschloss das Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU). „Mit der GStU wird das bislang heterogene ordnungsrechtliche Unterbringungssystem in Berlin grundlegend reformiert und vereinheitlicht“, teilt der Sprecher der Senatsverwaltung für Soziales auf Anfrage mit.
Erreicht werden soll dies durch eine „Umstellung auf vertraglich gebundene Unterkünfte mit einheitlichen Qualitätsstandards“, zentral gesteuert vom umbenannten Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU). „Durch ein Monitoringsystem wird es möglich sein, die spezifischen Bedarfe der wohnungslosen Menschen zu erfassen und entsprechende Kapazitäten an Unterkünften mit spezifischer Ausrichtung zu schaffen“, verspricht die Senatsverwaltung.
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Druck auf das System enorm
Dennoch bleibt der Druck auf das System enorm – eine Tatsache, die die Senatsverwaltung unumwunden eingesteht. „Ohne ausreichend bezahlbaren Wohnraum sind immer mehr Menschen auf staatliche Unterbringung angewiesen und können die Unterkünfte, die eigentlich nur als vorübergehende Lösung gedacht sind, auf lange Zeit nicht verlassen.“ Dies führe zu einem kontinuierlichen Anstieg beim Unterbringungsbedarf.
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Soziales befanden sich am 31. Januar 2025 berlinweit 53.610 Menschen in Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe – im Jahr zuvor waren es noch 47.260. Dabei hat sich die Zahl der untergebrachten Wohnungslosen, wie aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion vom Juli 2025 hervorgeht, in den vergangenen drei Jahren bereits verdoppelt. Bis Ende 2029 sollen es laut Bedarfsprognose mehr als 85.000 werden. Inklusive der Flüchtlingsunterkünfte liegt der prognostizierte Gesamtbedarf 2029 bei 114.000 Plätzen.
Auf der Straße oder in Behelfsunterkünften lebten 2024 laut Senatsverwaltung 6032 Menschen. Bei der ersten systematischen Obdachlosenzählung 2020 waren es noch 1976 Menschen. Die Stadtmission geht nach eigenen Schätzungen heute von mehr als 6000 Menschen aus, in jedem Fall aber von einer Zunahme von Obdachlosen gegenüber 2020.