Mit einer technischen Panne und einer halben Stunde Verspätung beginnt der zweite Prozesstag im Fall einer Doppelvergewaltigung. Dabei steht im Grunde nur eine Sache an für diesen Montag: Die Kammer will ein Video von der Vernehmung des mutmaßlichen Opfers abspielen und scheitert erst am Sound, dann am Bild, dann am HDMI-Anschluss. Genervt sagt die Richterin schließlich: „Irgendwann kaufe ich selbst für diese Kammer einen Laptop.“ Sie benutze ohnehin schon viel eigene Technik. Als das Video läuft, bricht es noch einmal ab, und ein beisitzender Richter kann nur sagen: „Jetzt ist das Video weg.“ Dann ist es wieder da.
Schließlich funktioniert es, und die Aussage der Zeugin führt die Prozessbeteiligten zurück in jene Nacht des 11. September 2020. Zunächst noch fröhlich erzählt die damals 19-Jährige von ihrem Urlaubswochenende mit Freunden in Berlin. Sie übernachteten in einem Hotel am Alexanderplatz, wollten abends am Brunnen mitten auf dem Platz etwas trinken, kauften jeweils zwei Flaschen Bier und ein Fläschchen Berliner Luft. Die Stimme der Vernehmerin ist zu hören: „Ich als Berlinerin sollte es sicher wissen, was ist das?“ Die Geschädigte antwortet: „Ein Pfefferminzlikör.“
Die Richterin macht zu Beginn des Prozesses klar, dass sie zwar im Laufe des Verfahrens immer wieder die Bezeichnungen „die Geschädigte“ oder........