Bushido-Prozess: Freispruch und Haftentschädigung auf Kosten der Steuerzahler

Es ist das Ende eines Mammut-Verfahrens, wie es sich nur wenige hatten vorstellen können und doch für viele Insider nicht überraschend sein konnte: Arafat Abou-Chaker steht am Ausgang des Saal 500, den er an 113 Prozesstagen als Angeklagter betreten hat, und sagt am 114. Tag lächelnd: „Die Gerechtigkeit hat endlich gesiegt!“ Dann zählt er wie ein Gewinner der Grammy Awards die Menschen auf, die ihm geholfen haben, dass es zu diesem Moment kommen konnte. Wie in einem Werbeblock nennt er die Namen aller sieben Anwälte in die Mikrofone und dankt ihnen, dass sie ihm zu diesem Erfolg verholfen haben.

Kurz zuvor war im Gerichtssaal das Urteil gegen den Ex-Manager Bushidos und seine Brüder gefallen. Der Beschuldigte wurde von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Das Landgericht Berlin sah es nicht als erwiesen an, dass der 47-jährige Arafat Abou-Chaker den Rapper Bushido zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte, ihn dafür eingesperrt habe oder dessen Familie bedroht habe. Die Richter verurteilten ihn, der als Berliner Clan-Chef gilt, lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von gesamt 81.000 Euro, aufgeteilt auf 90 Tagessätze à 900 Euro. Die übrigen Kosten des Verfahrens trägt zum großen Teil die Stadt Berlin.

Das Verfahren hatte viel Aufsehen erregt, besonders unter Berlins sogenannten Gangster-Rappern, die zum Teil auch als Zeugen in dem dreieinhalbjährigen Verfahren geladen waren. Zur Urteilsverkündung waren Rapper wie Fler und Ali Bumaye auch im Zuschauerraum anwesend. Der 45 Jahre alte Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger,........

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