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EU-Sanktionen gegen Journalisten: Kallas liefert keine Belege für Russland-Verbindung

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Die Sanktionierung des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru und des Schweizer Ex-Militärs und Autors Jacques Baud durch die Europäische Union sorgt zunehmend für Kritik aus Politik und Zivilgesellschaft. Im Zentrum steht vor allem die Frage nach den Belegen für die schwerwiegenden Maßnahmen und deren Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.Der BSW-Vorsitzende und Europaabgeordnete Fabio De Masi wandte sich deshalb mit einer Anfrage an die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas. Darin wollte er wissen, welche konkreten Beweise der Entscheidung zugrunde liegen, Dogru und Baud wegen angeblicher „russischer Propaganda“ zu sanktionieren.

Kaja Kallas legt keine Belege vor

In ihrer Antwort, die der Berliner Zeitung vorliegt, erklärte Kallas nun, dass die Gründe für Listungen öffentlich seien und auf „umfangreichen Nachweisen aus offenen Informationsquellen“ beruhten. Diese könnten den Betroffenen oder ihren Rechtsvertretern auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Zudem verwies sie darauf, dass die Sanktionen einstimmig vom Rat beschlossen wurden und gerichtlich überprüfbar seien.

Konkrete Belege für finanzielle Zuwendungen oder eine direkte Steuerung durch eine „fremde Macht“ nannte Kallas aber nicht.

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De Masi äußerte gegenüber der Berliner Zeitung deutliche Kritik: „Die EU vernichtet ohne rechtliches Gehör Existenzen. Bis heute bleibt sie klare Belege schuldig, dass Menschen wie Dogru mit ihrer Kritik am Genozid in Gaza im Auftrag einer fremden Macht handelten.“

Er wirft der EU vor, durch die Sanktionen gegen europäisches und internationales Recht zu verstoßen. „Dass zeitweise auch das Konto von Dogrus Frau eingefroren und in Kauf genommen wurde, dass eine Familie mit kleinen Kindern auf der Straße landete, zeigt, mit welchen finsteren Methoden die Meinungsfreiheit ausgehebelt wird“, so De Masi.

Sanktionen bringen Dogru in existenzbedrohende Lage

Seit Mai 2025 steht Hüseyin Dogru auf der EU-Sanktionsliste. Die Maßnahmen umfassen Reisebeschränkungen, eingefrorene Vermögenswerte und Kontosperren. Ihm sind aktuell lediglich 506 Euro monatlich zur Sicherung seiner Existenz zugänglich. Spenden – ob Geld- oder Sachleistungen – sind untersagt.

Die Maßnahmen treffen nicht nur ihn selbst, sondern auch seine Familie: Dogru lebt mit seiner Ehefrau und drei kleinen Kindern, die durch die finanziellen Einschränkungen unmittelbar mitbetroffen und in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. Der Familie fehlen die Mittel für Miete und Alltag.

Die EU-Kommission begründet die Sanktionen damit, dass Dogru mit seiner propalästinensischen journalistischen Arbeit „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ schüre und damit „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ unterstütze. Öffentliche Belege für eine konkrete Verbindung nach Moskau wurden bislang nicht vorgelegt.

Dogru weist die Vorwürfe zurück. Er bestätigt, früher für Redfish gearbeitet zu haben, ein Format, das vom russischen Sender Ruptly finanziert wurde. Im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine habe er das Arbeitsverhältnis jedoch beendet. „Ich habe immer kritisiert, dass es sich um eine Invasion in der Ukraine handelt“, sagte er bereits im November 2025 im Gespräch mit der Berliner Zeitung.

„Technisch gesehen darf ich kein Essen mehr kaufen“

Auch Jacques Baud wurde im Dezember 2025 auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Die Konsequenzen sind wie bei Dogru einschneidend: Seine Konten sind gesperrt, Vermögenswerte eingefroren, Reisen innerhalb und außerhalb der EU sind untersagt. „Technisch gesehen bedeutet dies, dass ich kein Essen mehr kaufen darf“, erklärte Baud kurz nach Bekanntwerden der Maßnahmen der Berliner Zeitung.

Die EU wirft ihm vor, als „Sprachrohr prorussischer Propaganda“ zu fungieren und Verschwörungstheorien zu verbreiten. Unter anderem habe er behauptet, die Ukraine habe ihre eigene Invasion provoziert, um der Nato beitreten zu können.

Baud, der über eine lange Karriere in sicherheitspolitischen Institutionen verfügt – unter anderem beim Schweizer Nachrichtendienst, bei den Vereinten Nationen und der Nato –, widerspricht diesen Vorwürfen entschieden. Er verstehe seine Arbeit als sachliche Analyse und habe gezielt auf russische Quellen verzichtet, um alternative Perspektiven auf Basis westlicher Informationen darzustellen. Auch die Nähe zu Russland weist er zurück: Es gebe weder persönliche noch finanzielle Verbindungen.

Auch in seinem Fall bleibt Brüssel bislang Belege schuldig, die eine Verbindung nach Moskau beweisen würden.

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Rechtlich gelten die Sanktionen gegen Dogru und Baud als hochproblematisch. In einem Rechtsgutachten, das im Herbst vergangenen Jahres im Europäischen Parlament vorgestellt wurde, kommen die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Ninon Colneric, und die Völkerrechtlerin Alina Miron zu dem Schluss, dass solche Individualsanktionen der EU tiefgreifende Grundrechtseingriffe darstellen.

Die Autorinnen sprechen von einem faktischen „zivilrechtlichen Tod“: Vermögenswerte würden eingefroren, der Zugang zu Bankdienstleistungen blockiert und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit nahezu vollständig lahmgelegt. Besonders problematisch sei, dass die Sanktionen ohne vorherige gerichtliche Kontrolle verhängt würden und Betroffene vor ihrer Listung kein rechtliches Gehör erhielten.

Zudem warnen die Juristinnen vor einer abschreckenden Wirkung auf Journalisten insgesamt. Unklar bleibe, wo die Grenze zwischen zulässiger Berichterstattung und sanktionierbarer „Informationsmanipulation“ verlaufe. Die EU-Sanktionen bedrohten damit die Pressefreiheit.

„Meinungs- und Pressefreiheit akut gefährdet“

Ursprünglich richtete sich das EU-Sanktionsregime gegen Akteure aus dem Umfeld des Kremls. Inzwischen geraten – wie die Fälle Dogru und Baud zeigen – jedoch auch Journalisten oder Autoren ins Visier, denen keine Straftaten vorgeworfen werden und bei denen konkrete Verbindungen zu Russland nicht nachgewiesen sind.

Ein zentrales Problem für die Betroffenen liegt nach Einschätzung von Dogrus Anwalt Alexander Gorski darin, dass es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, sondern das Gefahrenabwehrrecht greift. Es gebe weder eine Anklage noch den Vorwurf einer konkreten Straftat. Vielmehr greife das Sanktionsregime auch bei vollständig legalem Verhalten, wie er in einem Interview mit der Berliner Zeitung erklärte.

Gorski betont, seinem Mandanten werde keinerlei strafbares Handeln vorgeworfen. Das EU-Sanktionsregime treffe inzwischen auch Journalisten, „die kein Fehlverhalten begangen haben und denen – wie im Fall meines Mandanten – keine konkrete Verbindung zu Russland nachgewiesen werden kann“.

Das Gefahrenabwehrrecht werde damit gegen eine Bedrohung eingesetzt, die tatsächlich nicht belegt sei. „Tatsächlich handelt es sich schlicht um einen Journalisten, der seine Arbeit macht und Meinungen äußert, denen man zustimmen kann oder nicht“, so Gorski. Eine konkrete Gefahr werde von der EU lediglich behauptet, jedoch an keiner Stelle nachgewiesen.

Er warnt davor, dass, sollten die Sanktionen vor Gericht Bestand haben, ein Präzedenzfall geschaffen würde: „Die Meinungs- und Pressefreiheit wären damit akut gefährdet.“


© Berliner Zeitung