Seit 2021 werden Beleidigungen gegen Politiker in Deutschland härter bestraft. Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, eingeführt von der Koalition aus Union und SPD, sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Mittlerweile regt sich allerdings auch in der Spitzenpolitik zunehmend Widerstand gegen die Verschärfung.
Wie der Stern berichtet, kritisieren Vertreter von FDP und Linke eine Zweiklassenjustiz im Land. Hintergrund der Debatte ist auch die anwachsende Flut der Anzeigen von Politikern gegen Bürger. Diese beziehen sich meist auf Beiträge in sozialen Netzwerken.
Rechtsanwalt über Politiker-Beleidigungen: „Man sollte Gauland vom Vogelschiss sprechen lassen“
26.11.2024
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