Aufbruch der Tat: Die DDR-Verfassung brachte 1949 Freiheitsgewinn für Ostfrauen

„Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.“ So steht es im Artikel 7 der DDR-Verfassung vom 7. Oktober 1949.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ So lautet Artikel 3 im Grundgesetz der Bundesrepublik vom 23. Mai 1949.

Sie sehen den Unterschied. Der jeweils zweite Satz beschreibt völlig unterschiedliche Welten. Über Jahrzehnte galten für Frauen im Osten fundamental andere Regeln, denn die „Gesetze und Bestimmungen“, die laut DDR-Verfassung aufgehoben und bald neu gefasst wurden, kehrten uraltes Zeugs hinaus aus dem deutschen Ehe- und Familienrecht, das aus dem Jahr 1886 stammte. Im Grundgesetz (West) wird 1949 versprochen, man werde mal sehen, was sich machen (oder verhindern) lässt. Dieses Prinzip gilt allen Ernstes bis heute, denn das „Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hat offenkundig noch kein Ende gefunden.

Auch die Chance, nach der Vereinigung von DDR und BRD 1990 über eine neue, gemeinsame Verfassung zu diskutieren und diesen Diamanten aus der DDR-Verfassung zu übernehmen, stieß in der bundesrepublikanischen Politik nicht auf Interesse. An die Schwierigkeiten, wenigstens die Gleichheitsformel festzuschreiben, erinnerte dieser Tage Bärbel Bas, die sozialdemokratische Bundestagspräsidentin, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung über die Stimmung 1949 im Westen: Man habe „unkalkulierbare Rechtsfolgen“ befürchtet, wenn Männer nicht mehr über Beruf, Wohnort, Finanzen und Körper ihrer Frauen bestimmen könnten.

Umso interessanter ist es, wie der Geniestreich in der SBZ (Sowjetische Besatzungszone) gelang, und wer diesen grandiosen Frauenrechtsgewinn in der DDR-Verfassung verankerte. Wer waren die Mütter dieses glasklaren Gleichberechtigungsparagrafen?

Die Anfänge liegen Ende 1945. Deutschland war zwar in vier Besatzungszonen aufgeteilt, aber noch ein Land. Schon vor dem Entstehen neuer Parteien und vor den ersten Wahlen gründeten sich überall im Osten Frauenausschüsse. Am 10. November 1945 veröffentlichte die Berliner Zeitung einen Aufruf des Zentralen Frauenausschusses der Stadt Berlin an „Frauen und Mütter Berlins“ mit einem Sechs-Punkte-Programm.

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Darin heißt es: „Erschüttert stehen unzählige Familien vor den Trümmern ihres Heims. Arm ist der einzelne Hausstand, arm das ganze deutsche Volk geworden. Und die Ursache all des Unglücks ist die Raub- und Kriegspolitik der Nazipartei.“ Zu den Unterzeichnerinnen gehörten Elli Schmidt (Kommunistin), Toni Wohlgemuth (Sozialdemokratin), Hildegard Staehle (Christin), Helene Beer (Liberale).

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