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Völkerrechtspuristen gegen Realpolitiker: Steinmeiers Iran-Äußerung spaltet Berlin

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Am 24. März hielt der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Auswärtigen Amt (das gerade seinen 75. Geburtstag feiert) eine Rede. „Deutsche Außenpolitik steht vor einer fundamentalen Neuorientierung. Die Welt in unseren Köpfen muss neu kartografiert werden“, sagte er. Aber es interessierte niemanden, obwohl das so radikal weder Friedrich Merz noch Johann Wadephul gesagt hatten. Etwas anderes erregte in den Tagen danach Aufsehen: „Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen. Damit mussten wir uns schon im Gaza-Krieg auseinandersetzen, damit müssen wir auch im Iran-Krieg umgehen. Denn dieser Krieg ist nach meinem Dafürhalten völkerrechtswidrig – es gibt wenig Zweifel daran. Dass jedenfalls die Begründung mit einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf die USA nicht trägt, das scheint ja auch in Teilen der amerikanischen Dienste gegenwärtig zu sein.“ Der Ausschnitt lief sogar in den Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens.

Der Krieg gegen den Iran ist völkerrechtswidrig

Die Bundesregierung distanzierte sich von Steinmeiers Äußerung und ließ mitteilen, sie halte den Angriff auf den Iran nicht für völkerrechtswidrig, sondern für so kompliziert, dass sie ihn immer noch juristisch prüfe. Die USA und Israel hätten „den völkerrechtlichen Weg gewählt“, das heißt den Uno-Sicherheitsrat von ihrem Angriff notifiziert und diesen mit dem Recht auf Selbstverteidigung begründet, betont ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Mein Vorschlag: Wenn die Mitarbeiter des Pressereferats im AA morgens keinen freien Parkplatz finden, sollten sie einfach die Polizei davon notifizieren, dass sie den Behindertenparkplatz beschlagnahmen, und das mit ihrem Recht auf Selbstverteidigung begründen.

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Im Internet brach nach Steinmeiers Äußerung ein Sturm los (aber das passiert dort ja fast stündlich), hauptsächlich über das, was Steinmeier nicht gesagt hatte. Die Jüdische Allgemeine brachte eine kompakte Zusammenfassung aller Vorwürfe: Steinmeier hatte die Mullahs im Iran nicht kritisiert, er hatte den Hamas-Angriff vom 7. Oktober nicht verurteilt, er hatte nicht erwähnt, dass der Iran Israel mit Vernichtung droht; und Steinmeier sei wegen seiner früheren Russland-Politik nicht glaubwürdig. „Gut gebrüllt, Löwe“, sagte man früher. Das ist nämlich alles sehr meinungsstark, widerlegt aber den Vorwurf Steinmeiers nicht. Den bestätigt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: Ja, der Krieg der USA und Israels gegen den Iran ist völkerrechtswidrig. Das ist alles andere als sensationell, es bestätigt nur den weitgehenden Konsens, der sich in juristischen Fachzeitschriften und Expertenblogs in den letzten Wochen gebildet hat.

Mit anderen Worten: Steinmeier mag vielleicht nicht glaubwürdig, voreingenommen, nicht lernfähig und zu wenig ausgewogen (was hier wohl heißt: zu wenig israelfreundlich) sein – aber er hat recht.

Steinmeier, die Jüdische Allgemeine und die Bundesregierung mögen es mir verzeihen, aber das ist der weniger wichtige Aspekt von Steinmeiers Rede. Wichtiger ist der von der „fundamentalen Kehrtwende“, denn diese hat die Bundesregierung, glaubt man ihren Kritikern, bereits vollzogen. Sie hat nämlich entschieden, keine Stellungnahme vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) zur Klage Südafrikas gegen Israel abzugeben. Erwartet worden war, dass sie Israel gegen die südafrikanische Klage verteidigt. Kaum wurde bekannt, dass es keine Stellungnahme geben werde, fand die deutsch-israelische Gesellschaft, „Deutschland lasse Israel im Regen stehen“. Wie man sieht, kann man nicht nur Völkerrechtsbrüche mit Falschparken, sondern auch eine Völkermordklage mit Regen in einen Zusammenhang bringen.

Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord verklagt

Bleibt die Frage: Findet diese „fundamentale Neuorientierung“ der deutschen Außenpolitik, die Steinmeier fordert und seine Kritiker fürchten, tatsächlich statt? Werden Steinmeier, Merz oder Wadephul womöglich demnächst so weit gehen und nicht mehr ausschließen, dass in Gaza ein Völkermord stattgefunden hat?

Weit gefehlt. Hinter dem Konflikt zwischen Steinmeier und der Bundesregierung stecke die Furcht der letzteren, Steinmeiers Äußerungen seien Wasser auf die Mühlen einer anderen Klage vor dem IGH, vermutet etwa Karina Moessbacher von The Pioneer. Dort hat Nicaragua die Bundesrepublik wegen Beihilfe zum Völkermord verklagt. Aber warum hilft es der Nicaragua-Klage über Gaza, wenn Steinmeier zugibt, der Angriff der USA und Israels auf den Iran sei völkerrechtswidrig? Dazu müsste er zumindest auch etwas über Gaza sagen. Tatsächlich steckt hinter der plötzlichen Zurückhaltung der Bundesregierung in Den Haag etwas anderes. Das ist einerseits banal, andererseits hat es einen Hintergrund, der an eine True-Crime-Serie erinnert, mit Geheimdienstintrigen, Mossad-Agenten, die aus Schränken kommen, Richtern, die eingeschüchtert werden, einem Verdacht wegen sexueller Belästigung gegen den Chefankläger des Internationalen Straftribunals und einer Falle, die sich die Ampel selbst gestellt hat und in die die jetzige Koalition nicht tappen will. Und es ist ein Lehrspiel darüber, was internationale Gerichtsbarkeit kann und was passiert, wenn sie über die Stränge schlägt.

Richter, die zu weit gehen?

Die Geschichte beginnt sehr weit weg von Berlin, Tel Aviv und Teheran bereits im August 2017, als die Armee von Myanmar mit der systematischen Vertreibung der muslimischen Minderheit der Rohingya begann. Dem Generalangriff waren Überfälle von Rohingya-Rebellen auf Polizeistationen vorausgegangen, weshalb die Armee ihren Feldzug gegen die Rohingya als Selbstverteidigung rechtfertigen konnte. Parallelen mit Gaza oder anderen Weltgegenden sind hier völlig unangebracht, man könnte mit Heinrich Böll höchstens sagen: Wer sich erkennt, ist gemeint.

Hunderttausende Rohingya, überwiegend Zivilisten, flohen über die Grenze nach Bangladesch, das selbst eines der ärmsten Länder der Welt ist und mit dem plötzlichen Auftauchen so vieler und noch ärmerer Zuwanderer einigermaßen überfordert war. Niemand wollte gegen Myanmar militärisch eingreifen. Aber weil die Völkermordkonvention ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, Völkermord zu verhindern beziehungsweise zu bestrafen, reichte das westafrikanische Gambia vor dem Internationalen Gerichtshof Klage gegen Myanmar wegen Völkermordes ein.

Vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) konnte man die Militärjunta in Myanmar zuerst nicht bringen, denn Myanmar hat das IStGH-Statut nie ratifiziert. Dann entdeckten die Ankläger in den Haag aber einen Ausweg: Bangladesch hat nämlich ratifiziert. Also machten sie aus der Vertreibung der Rohingya ein grenzübergreifendes „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, das sich auch auf das Gebiet von Bangladesch erstreckte – und schon war der IStGH zuständig. Ein Richtergremium, das Ermittlungen und Anklagen genehmigen muss, fand das in Ordnung. Der IStGH war nun plötzlich zuständig für Verbrechen, die von Politikern und Militärs eines Nicht-Mitgliedstaats begangen worden waren, nur weil die Opfer des Verbrechens ins Nachbarland geflohen waren.

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Für alle, die finden, dass solche Verbrechen bestraft gehören, war das toll. Mit der gleichen Begründung konnte man auch belarussische Schergen verfolgen, obwohl Belarus nie etwas mit dem IStGH zu tun haben wollte. Aber die Flüchtlinge, die Lukaschenko aus dem Nahen Osten importierte, um sie über die polnische Grenze Richtung Westen zu jagen, und die Belarussen, die vor den Verhaftungswellen und den Prügelorgien der belarussischen Polizei flohen, die waren nun auch ein „grenzübergreifendes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Litauen und polnische NGOs brachten das vor den IStGH, und siehe da: Inzwischen ermitteln die Ankläger in Den Haag gegen Belarus, obwohl das Land ebenfalls nicht IStGH-Mitglied ist und – anders als Russland – nicht in ein Nachbarland einmarschiert ist.

Dass der IStGH inzwischen auch gegen israelische Politiker ermitteln kann, hat damit eigentlich nichts zu tun, denn das wurde möglich durch den Beitritt Palästinas zum IStGH. Damit ist der Gerichtshof nun zuständig für Verbrechen, die israelische Bürger in den Gebieten begehen, die Israel besetzt hält, also auch im Gazastreifen und im Westjordanland. Sollte Israel aber dazu übergehen, den Gazastreifen ethnisch zu säubern, wie jüngst die Jerusalem Post forderte, und die Palästinenser dort nach Jordanien oder Ägypten vertreiben, würde daraus auch ein „grenzüberschreitendes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ werden. Ägypten hat das IStGH-Statut unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert, Jordanien hat beides bereits hinter sich.

Das alles mag Menschen freuen, die dafür sind, solche Verbrechen immer und unter allen Umständen zu bestrafen. Es zeigt ja, dass sich Gerichte unter Umständen die Zuständigkeit selbst grapschen, die ihnen Schurkenstaaten nicht geben wollen. Es gibt dabei aber ein Problem: So etwas bleibt für die Gerichte – und wie sich inzwischen herausstellt, auch für deren Richter – nicht folgenlos.

Das Imperium schlägt zurück

2018 war Fatou Bensouda, die damalige Chefanklägerin des IStGH, in New York bei der Uno. Sie traf dort Joseph Kabila, den damaligen Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo, in dessen Hotel. Die Kongo-Republik ist nicht nur Vollmitglied des IStGH, sondern hat auch mehrere Verfahren gegen die bewaffnete Opposition im Ostkongo an den IStGH abgegeben. Kabila war also in gewisser Weise ein Freund des Gerichts. Was Bensouda nicht wusste: Er unterhielt hervorragende Kontakte zum Mossad. Während des Treffens bat Kabila Bensouda um ein Vier-Augen-Gespräch. Ihre Leute verließen die Suite, herein kam Mossad-Chef Yossi Cohen, der sofort begann, Bensouda einzuschüchtern. Seine Botschaft: Sie solle die Ermittlungen gegen Israel einstellen, sonst könne sich das negativ auf ihre Sicherheit und die ihrer Familie auswirken. Später stellte sich heraus, dass der Mossad ihren Mann abhörte und – so vermutete ihr IStGH-Team – sogar Informanten in ihrem Büro platziert hatte. Bensouda hielt die Sache geheim, bis Mitarbeiter der Anklagebehörde sie an die Medien leakten, nachdem Bensoudas Nachfolger, Karim Khan, die Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und dessen Verteidigungsminister Joaw Galant beantragt hatte.

Danach ging es erst richtig los. Zuerst verhängte die Biden-Regierung Sanktionen gegen Khan. Das war nicht weiter schlimm, Ermittlungen in den USA standen ja nicht an. Dann beschuldigte eine Angestellte des IStGH Khan der sexuellen Belästigung. Bis heute sind weder der Name der Frau noch die Anschuldigung im Detail bekannt geworden, aber Khan ließ sich bis zur Klärung der Sache vertreten. In Washington übernahm Trump das Ruder. Eine seiner ersten Amtshandlungen waren Sanktionen – nicht nur gegen Khan und seine Ankläger, sondern auch gegen die Richter, die die Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant und 2020 Ermittlungen gegen die U.S. Army in Afghanistan genehmigt hatten.

Insgesamt sind das elf Personen, die von einem Tag auf den anderen ihre Kreditkarten, Bankkonten und E-Mail-Accounts verloren und nicht mehr in die USA fliegen konnten. Ihre Vermögenswerte dort wurden eingefroren, ganz so, als wären die Richter russische Oligarchen oder sudanesische Warlords. Von amerikanischen Anbietern zu europäischen Firmen zu wechseln, bringt nichts, denn europäische Firmen mit Interessen in den USA wollen mit von den USA sanktionierten Personen ebenfalls nichts zu tun haben, aus Furcht vor Repressalien der amerikanischen Behörden. Das ist eine Lehre für alle, die behaupten, Völkerrecht sei irrelevant. Weder die USA noch Israel hätten sich dermaßen angestrengt, Richter und Ankläger in Den Haag einzuschüchtern, wären sie der gleichen Meinung.

In Den Haag wird befürchtet, dass die nächste Sanktionswelle den IStGH als Ganzes ins Visier nimmt. Dann darf kein niederländischer Anbieter dem Gericht Strom liefern, wenn er zugleich Geschäfte mit den USA machen will. Im Gericht läuft deshalb bereits die Umstellung von Microsoft auf Open-Source-Software.

Aufklärung über sexuelle Belästigung kontra „das Völkerrecht“

Besonders bizarr: die Intrige gegen Khan. Der Missbrauchsvorwurf gegen ihn fand enormen Widerhall in der grauen Israel-Propaganda, die sich nach den Haftbefehlen gegen israelische Politiker über das Internet ergoss. Der IStGH setzte ein internes Ermittlungskomitee ein, das erst nicht wusste, nach welchem Recht es arbeiten sollte: Disziplinarrecht, Dienstrecht, Strafrecht, Uno-Recht, niederländisches Recht? Inzwischen hat das Gremium seine Nachforschungen abgeschlossen mit dem klaren Ergebnis, die Vorwürfe entbehrten „ohne jeden Zweifel“ jeder Grundlage. Dass der Inhalt gleich an die Presse durchgestochen wurde, sollte nicht verwundern. Im IStGH herrscht seit den Ermittlungen gegen Israel ein einziges Hauen und Stechen.

Inzwischen wurde bekannt, dass die Frau, die die Vorwürfe gegen Khan erhoben haben soll, Ziel einer von Katar gelenkten Geheimdienstintrige war, durch die sie als israelische Marionette erscheinen sollte. Am vergangenen Dienstag folgte der nächste Akt des Dramas. Obwohl die Richter des Ermittlungskomitees Khan entlastet hatten, fand eine Mehrheit der Vertreter der Mitgliedstaaten, die Ermittlungen müssten weitergehen, weil es dafür eine „faktische Grundlage“ gebe. Der IStGH bleibt also weiterhin ohne Chefankläger. An der Bundesregierung ging dieser Kelch vorbei, sie war in dem Gremium nicht vertreten. Sonst hätte ihr Vertreter die Wahl gehabt, sich entweder für eine gründliche Aufklärung sexuellen Fehlverhaltens oder für einen funktionsfähigen IStGH zu entscheiden, also für das, was in Berlin oft genug „das Völkerrecht“ genannt wird.

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Auf den IGH wirkt sich das alles nicht aus. Noch nicht. Der IGH erlässt keine Haftbefehle, er schlichtet nur Streit zwischen Staaten. Als Gambia Myanmar verklagte, fand die damalige Bundesregierung das toll und entschloss sich zu einer Stellungnahme. Das war damals noch die Ampelkoalition. Es gab da eine Unklarheit, zu der das Gericht die Mitgliedstaaten hören wollte. Völkermord kann nicht nur dadurch bewiesen werden, dass ein Staat durch seine Vertreter ankündigt, eine ethnische, religiöse, nationale oder rassische Gruppe „ganz oder teilweise“ vernichten zu wollen, oder diese Absicht in Dokumenten niederlegt, sondern auch durch sogenanntes schuldhaftes Verhalten. Die offene Frage: Musste dieses Verhalten so eindeutig sein, dass man daraus auf nichts anderes als eine Völkermordabsicht schließen musste, oder genügte es, wenn man aus diesem Verhalten auf Völkermord, aber auch auf andere Absichten schließen konnte?

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Ganz im Sinne einer moralischen, völkerrechtskonformen und feministischen Außenpolitik gingen die Juristen der Ampel an die Arbeit. Andere Absichten (etwa einen Krieg zu gewinnen) dürften einen Völkermordvorwurf nicht ausschließen. Als „schuldhaftes Verhalten“ sollten auch die Verfolgung von Kindern und sexuelle Gewalt gegen Frauen gelten, denn solche Verbrechen erschwerten das Überleben der betreffenden Gruppe, indem sie das Nachwachsen neuer Generationen verhinderten und die Geburtenzahl reduzierten.

Es war eine richtig moralische Stellungnahme, formuliert mit den besten Vorsätzen, mit denen bekanntlich der Weg zur Hölle gepflastert ist. Wer konnte in Deutschland ernsthaft etwas gegen eine Völkermorddefinition haben, die es ermöglichte, die Militärjunta von Myanmar in Den Haag zur Verantwortung zu ziehen? Zumal in der Zwischenzeit Russland die Ukraine überfallen hatte und dort alles das tat, was in dieser Definition stand: Es entführte Kinder, vergewaltigte Frauen und wollte neben der Auslöschung des ukrainischen Staates auch noch einen Krieg gewinnen. Das war alles absolut eindeutig. Bis die Hamas Israel überfiel und Israel den Gazastreifen plattbombte und Südafrika Israel vor dem IStGH wegen Völkermordes verklagte.

... und Israel dann hineinfiel

Auf einmal war die ganze Angelegenheit überhaupt nicht mehr eindeutig. Denn das Problem mit der Definition stellte sich ja auch da. Legte man eine enge Definition des Völkermord-Artikels zugrunde, entging Israel vielleicht einer Verurteilung vor dem IGH, und der IStGH würde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aber nicht wegen Völkermordes gegen israelische Politiker ermitteln.

Aber erstens konnte man die deutsche Stellungnahme zu Myanmar nicht rückgängig machen, und selbst wenn, wären zweitens die Chancen gesunken, die Militärjunta in Myanmar wegen Völkermordes dranzukriegen. Das ist der Grund, warum sich die Bundesregierung entschloss, zu der Klage Südafrikas gegen Israel keine Stellungnahme abzugeben. Manchmal ist es in der Diplomatie einfach besser, gar nichts zu sagen.

Hinzu kommt, dass Israel es den wenigen Ländern, deren Regierungen noch auf seiner Seite stehen, alles andere als leicht macht, indem es eine juristische Verteidigungslinie nach der anderen selbst abräumt. Der IStGH ist beispielsweise nur zuständig für israelische Verbrechen im Gazastreifen, wenn Israel die nicht selbst aufarbeiten kann oder will. Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gibt es bisher gar nicht, Ermittlungen wegen anderer Verbrechen werden ohne Anklagen eingestellt, zuletzt wegen Folter im Gefängnis von Sde Teiman.

Vom Streit Israels mit der gesamten internationalen Gemeinschaft (die Trump-Regierung eingeschlossen) über die neuen Siedlungen in der Westbank ganz abgesehen. Die nächste Falle für die bundesdeutsche Staatsräson wartet schon. Völkerrechtler wundern sich schon seit geraumer Zeit, warum der IStGH keine weiteren Haftbefehle für Israels radikal-nationalistische Kabinettsmitglieder Itamar Ben Gvir und Bezalel Smotrich wegen Anstiftung zum Völkermord erlassen hat. Dafür braucht es keinen vollendeten Völkermord, es genügt, wenn ein Politiker während einer gewaltsamen Auseinandersetzung dazu aufruft, eine andere ethnische, religiöse, nationale oder rassische Gruppe „ganz oder teilweise“ zu zerstören, etwa durch die Aufforderung, sie zu deportieren, auszuhungern oder ihre Lebensgrundlage „total zu zerstören“. Das vergessen alle diejenigen, die die letzten Jahre und Monate mit dem Taschenrechner vor dem Internet zugebracht haben, um nachzuweisen, dass es eine Hungersnot im Gazastreifen nie gegeben hat (die Hamas und die Uno aber dran schuld waren): Es ist juristisch irrelevant. Der Versuch, eine Bevölkerungsgruppe auszuhungern, und Aufrufe, sie zu vernichten, sind selbst dann strafbar, wenn niemand dadurch weniger zu essen bekommt.

Völkerrecht ersetzt Diplomatie nicht

Dass es keine weiteren Haftbefehle gibt, liegt also nicht daran, dass es keine Beweise für Verbrechen gibt, denn die liefern israelische Politiker weiter zuverlässig und ununterbrochen. Der Grund ist ein anderer: In Den Haag weiß man, dass das institutionelle Sanktionen der USA gegen den IStGH nach sich ziehen würde. Und in Berlin weiß man das auch. Deshalb wird es auch die „fundamentale Kehrtwende“ hin zum Völkerrecht, die Steinmeier im Sinn hatte, nicht geben: Eingeklemmt zwischen den USA, Israel, dem Bekenntnis zum Völkerrecht und zu Angela Merkels Staatsräson muss auch diese Bundesregierung diplomatisch herumeiern. Sonst landet sie, nicht unverschuldet, in einer Welt, in der es weder Völkerrecht noch Staatsräson gibt, weil sich außer ihr niemand mehr an das Völkerrecht hält (und sie selbst auch nur manchmal) und ihre eigene Bevölkerung diese Staatsräson nicht mehr versteht.

Geschwiegen wird also noch häufiger werden, auch dann, wenn die Öffentlichkeit klare Kante sehen will. Das ist übrigens der in meinen Augen am schwersten wiegende Vorwurf an die Adresse Steinmeiers. Diplomatie und Außenpolitik beruhen nicht darauf, ständig allen die Wahrheit ins Gesicht zu sagen. Selbst im Privatleben ist das die beste Methode, alle in der Familie in kürzester Zeit gegen sich aufzubringen.


© Berliner Zeitung