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Ausreisegenehmigungen: Nur ein autoritärer Staat kann die Wehrpflicht durchsetzen

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Irgendwie ist es bis vor wenigen Tagen niemandem aufgefallen, dass der deutsche Staat ganz tief in die Grundrechte junger Männer eingegriffen hat. Das Wehrpflichtgesetz, durch das junge Männer künftig verpflichtend zur Musterung müssen, trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Dabei wurde auch Paragraf 3 des Wehrdienstgesetzes geändert: Alle Männer unter 45 Jahren müssen sich künftig eine Genehmigung bei den Karrierecentern der Bundeswehr holen, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland wollen.

Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022 werden auch hierzulande die Samthandschuhe ausgezogen. Monatelang diskutierte man in Deutschland über eine Wiedereinführung der Wehrpflicht, um sich gegen eine militärische Bedrohung vonseiten Russlands zu rüsten. Letztendlich einigte sich die Regierung auf einen Wehrdienst, der „zunächst“ freiwillig bleiben soll. Alle Männer ab dem Jahrgang 2008 aufwärts müssen zudem künftig zu einer verpflichtenden Musterung antreten.

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Da die Rekrutierungsziele mit Freiwilligkeit sehr wahrscheinlich nicht erreicht werden können, ist eine Rückkehr der allgemeinen Wehrpflicht wohl nur eine Frage der Zeit. Um diese durchzusetzen, legt sich der Staat schon mal seine autoritären Instrumente zurecht; die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte bei Männern unter 45 ist eine davon. Der deutsche Staat möchte wissen, wie viele Männer sich für den Ernstfall im Land befinden und zur Verteidigung der Landesgrenzen zur Verfügung stehen.

Ausreisegenehmigungen: Woher kommt die Verwunderung?

Seit Monaten diskutierten deutsche Politiker über die Modernisierung des Wehrpflichtgesetzes. Die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte war aber bis vor wenigen Tagen kein Thema, obwohl sie bereits im Dezember von CDU/CSU und SPD im Bundestag beschlossen wurde. Spätestens jetzt sollte jedem liberalen Befürworter der Wehrpflicht klar werden, dass eine solche Pflicht am Ende nur mit einem autoritären Staat zu machen ist, der massiv in die Grundrechte seiner Bürger eingreifen wird, um die gewünschte Heeresgröße zu erreichen.

Der ehemalige Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Quentin Gärtner (Bündnis 90/Die Grünen), sagte zur aktuellen Debatte gegenüber der „Tagesschau“: „Ich hoffe, dass man da das Bundesverteidigungsministerium beim Wort nehmen kann, dass es dabei bleibt, dass die Verwaltungsvorschrift genau so ausgestaltet ist, dass es im Prinzip nur eine Informationspflicht ist und keine Genehmigung.“ Diese Hoffnung ist jedoch äußerst naiv. Warum sollte sich der Staat das Recht herausnehmen, jungen Männern den Auslandsaufenthalt im äußersten Fall zu verweigern, wenn er nicht auch bereit ist, dieses Recht durchzusetzen?

Andere Befürworter der Aufrüstung wie der Aktivist und Autor Artur Weigandt sind über das neue Gesetz sogar verwundert, obwohl der autoritäre Charakter der Zeitenwende doch seit Jahren von seinen Kritikern betont wird. Weigandt schreibt auf X, das Gesetz werfe die Frage auf, „in welche Richtung sich Deutschland bewegt und was das für unser Sicherheitsgefühl bedeutet“. Er schreibt weiter: „Solche Maßnahmen wirken wie ein Signal, dass sich etwas Grundlegendes verschiebt – hin zu mehr Kontrolle und zu einer Situation, die im Kriegsfall schwer zu steuern sein könnte.“ Was Weigandt irritiert, ist genau das, was seine Kritiker seit Jahren sagen: Wer Wehrpflicht will, kriegt einen autoritären Staat gleich mitgeliefert.

Ausreisegenehmigungen: Ein Gesetz, das auch benutzt werden soll

Das Verteidigungsministerium hat bereits angekündigt, dass es die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte vereinfachen will. „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, heißt es vonseiten des Ministeriums. Doch man sollte sich nichts vormachen: Der Staat behält sich mit dieser neuen Regelung das Recht vor, Männern unter 45 Jahren ihre Auslandsaufenthalte im schlimmsten Fall zu verweigern, um seine Rekrutierungsziele zur Not mit autoritären Mitteln durchzusetzen.

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Das Verteidigungsministerium begründete das Gesetz damit, dass diese Regelung bereits zu Zeiten des Kalten Kriegs gegolten habe, aber quasi keine Relevanz gehabt habe. Nun gilt diese Regelung jedoch erstmalig außerhalb des Spannungsfeld- und Verteidigungsfalls, und auch obwohl es bislang noch keine allgemeine Wehrpflicht gibt. Dass dieser Staat also auch von seinem Recht Gebrauch macht, jungen Männern die Ausreise zu verweigern, ist nur noch eine Frage der Zeit. Es ist ein wenig wie mit der ganzen Rüstung, die sich der Staat anschafft: Panzer und Gewehre werden nicht gekauft, damit sie in der Ecke liegen, sondern auch, um irgendwann benutzt zu werden.


© Berliner Zeitung