Attacke auf jüdischen Studenten Lahav Shapira: Mustafa A. zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt
Lahav Shapira ist sichtlich entsetzt, entsetzt über das Urteil gegen seinen Peiniger, entsetzt, dass der brutale Angriff auf ihn nicht antisemitisch motiviert gewesen sein soll. Er sei genervt und auch traurig, dass bestimmte Minderheiten von der Berliner Justiz „sozusagen vor den Bus geworfen werden“ und dass eine Richterin sich offenbar mit dem Thema Antisemitismus nicht beschäftigt habe, sagt der 33-Jährige kopfschüttelnd.
Zuvor hatte die Richterin Sinja Stachrowski Shapiras früheren Kommilitonen Mustafa A. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Stachrowski sagte in ihrer Urteilsbegründung, die Kammer habe bei dem Angriff auf Shapira kein antisemitisches Motiv feststellen können.
Anders als in der ersten Instanz beim Amtsgericht Tiergarten. Dort hatte der Richter vor fast genau einem Jahr erklärt: „Wenn es kein antisemitisches Motiv war, was denn sonst?“ Mustafa A. war damals in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Dagegen hatte der einstige Lehramtsstudent Berufung eingelegt, am Landgericht musste nun neu entschieden werden.
Was war geschehen: Mustafa A. hatte Lahav Shapira am Abend des 2. Februar 2024 zufällig vor einer Bar in der Brunnenstraße in Mitte getroffen. Er kannte den jüdischen Studenten aus den Gruppenchats für Lehramtsstudenten der Freien Universität (FU), in denen Shapira Administrator war und antisemitische, homophobe und rassistische Posts gelöscht und deren Autoren aus den Chats verbannt hatte.
Drastischer Mittagssprung an den Tankstellen: Deutsche Spritpreise steigen wieder
Als Shapira am Tattag gegen 23.45 Uhr die Bar mit einer Begleiterin verließ, stellte sich Mustafa A. ihm in den Weg, fragte ihn, ob er Lahav sei und warum er an der Uni Plakate herunterreiße. Es waren Plakate, die dem jüdischen Staat wenige Wochen nach dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel das Existenzrecht absprachen.
Das Opfer musste mehrfach operiert werden
Vor der Bar kam es zur Diskussion, dann schlug der kampfsporterfahrene Angeklagte den jüdischen Studenten mit zwei Faustschlägen nieder, trat dem am Boden Liegenden schließlich mit voller Wucht ins Gesicht. Mustafa A. hatte das Geschehen vor Gericht eingeräumt.
Shapira erlitt eine komplexe Mittelgesichtsfraktur. Mehrfach musste er operiert werden, Platten wurden eingesetzt, die seine Knochen stabilisieren sollten. Hinzu kam eine Hirnblutung. Wochenlang konnte der Student keine feste Nahrung zu sich nehmen, musste von seiner Mutter gepflegt werden. Er verlor ein Semester an der Uni. Es gibt ein Foto, aufgenommen in der Charité: Shapira liegt in einem Bett, die Augen zugeschwollen und rot-blau unterlaufen, ein Verband schützt die zertrümmerte Nase.
Shahak Shapira kritisiert FU Berlin nach Angriff auf seinen Bruder: „Studierende alleingelassen“
Judenhass an der FU Berlin: Jüdischer Student fühlt sich nicht mehr sicher
Die Richterin Stachrowksi erklärte nun in ihrer Urteilsbegründung, der Angeklagte habe sich in keinem der beiden Chats antisemitisch geäußert, auch keine antisemitischen Posts gutgeheißen. In einem persönlichen Chat zwischen Lahav Shapira und Mustafa A. vom 8. November 2023 habe es ebenfalls keine antisemitischen Äußerungen gegeben.
Video: „Musti hat den Judenhurensohn totgeschlagen.“
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten, in der er mit seinen Eltern und Geschwistern lebte, hing laut Richterin ein Bild von Großpalästina unter Einbeziehung des israelischen Staatsgebietes im Flur. Niemand könne aber sagen, wer es aufgehängt und ob Mustafa A. es gutgeheißen habe.
Dann kam Stachrowski auf das Video zu sprechen, das es von der brutalen Attacke auf Shapira gibt. Es wurde von einem Begleiter des Angeklagten aufgenommen und mit dem Schriftzug versehen: „Musti hat den Judenhurensohn totgeschlagen.“ Man wisse nur, dass der Angeklagte die ihm geschickte Datei mit dem Video geöffnet habe, betonte die Richterin. „Wer den Text schrieb, wissen wir nicht.“
Mustafa A. hatte vor der Urteilsverkündung noch einmal bei Lahav Shapira um Verzeihung gebeten. „Ich möchte das Letzte Wort noch einmal nutzen, um mich bei dir und deiner Familie zu entschuldigen“, sagte der Angeklagte. Er habe die vergangenen zwei Jahre viel reflektiert und über die Tat nachgedacht. Zudem mache er eine Verhaltenstherapie, um den Vorfall aufzuarbeiten. „Ich versichere, dass so etwas nie wieder vorkommen wird.“
Mustafa A. hatte sein Lehramtsstudium nach dem Angriff auf Shapira freiwillig abgebrochen und dem schwer verletzten Kommilitonen einen Täter-Opfer-Ausgleich und eine Entschuldigung angeboten. Beides lehnte Shapira ab, der noch immer unter den Folgen der Attacke leidet.
Geht von der Entscheidung Signalwirkung aus?
„Dieses Urteil ist für Betroffene von Antisemitismus ein Schlag ins Gesicht“, kritisiert Zissi Sauermann von der Mobilen Opferberatung die Entscheidung des Berliner Landgerichts. Die mündliche Urteilsbegründung habe erkennen lassen, dass das Gericht nicht ansatzweise in der Lage gewesen sei, Antisemitismus als solchen zu erkennen und bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Sauermann nennt die mündliche Begründung „absolut erschreckend“.
Till Lindemanns Ex-Gitarristin Dani Sophia erinnert sich hochemotional: „Ich hatte alles verloren“
Dagegen begrüßt Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, das Urteil. Es zeige, dass aus Hass begangene Körperverletzungen geahndet werden. Von der Entscheidung gehe eine Signalwirkung aus. Dass das Gericht eine antisemitische Motivation nicht gesehen habe, sei zu akzeptieren.
Nach seinen Worten ist Antisemitismus an den deutschen Hochschulen „leider sehr weit verbreitet, bis in die Mitte der Gesellschaft der Studierenden“. „Da sind die Universitäten ein Abbild der Gesellschaft. Besonders der israelbezogene Antisemitismus ist weit verbreitet“, sagt Klein.
Kurz bevor Lahav Shapira das Kriminalgericht verlässt, sagt er: Man sollte sich als Jude in Deutschland schon fragen, ob man sich auf die Justiz verlassen kann. Aber er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung Revision beim Kammergericht einlegen werde. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
