Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Alkohol am Steuer ist gefährlich, deshalb liegt der geduldete Grenzwert bei 0,5 Promille. Das gilt für Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer, E-Rollerfahrer. Nur Fußgänger dürfen angetrunken im Verkehr herumtaumeln, bleiben aber auch nur so lange ungestraft, solange sie keinen Unfall verursachen.
Die große Frage lautet: Wusste das Jan Redmann nicht, der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 22. September in Brandenburg? Er wurde bei einer Alkoholfahrt mit einem E-Scooter in Potsdam-Babelsberg erwischt: mit immerhin 1,3 Promille.
Brandenburger CDU-Chef Redmann betrunken auf E-Scooter erwischt
12.07.2024
Der Fall ist in........