Berliner Straßenbild: Die Schrotträder vom Helmholtzkiez
Anfang Oktober 2024, Helmholtzkiez, Prenzlauer Berg – sanierte Altbaufassaden leuchten in Pastellfarben, Cafés reihen sich an Boutiquen und Kinderläden. Die Gegend ist gentrifiziert, Eigentumswohnungen und Mieten sind deutlich teurer als in anderen Teilen Berlins. In auffälliger Diskrepanz dazu steht das Straßenbild. Der Platz rund um den U-Bahnhof Eberswalder Straße ist Tag und Nacht von jugendlichen Sauftouristen belebt, die Fast Food und Lachgas konsumieren. Unter dem Magistratsschirm zelten Menschen zwischen Imbissbuden, Taubenkot und Urinlachen. Obdachlose campieren auf dem Helmholtzplatz, direkt neben dem Kinderspielplatz. Und auf den Gehwegen von Pankow: Sperrmüll, Dauerbaustellen und überall, an jedem Bügel, auf jeder Baumscheibe, Fahrradleichen.
Schrotträder sind ein bekanntes Ärgernis in Berlin, hinterlassen mehr als nur einen Hauch von Verwahrlosung. Und sie blockieren Abstellplätze für funktionierende Fahrräder. Vor allem an Bahnhöfen ist es schwer, freie Fahrradbügel zu finden.
Seit Jahren bemüht sich die Politik um Lösungen. So sollten an Pendler-Hotspots mehr Fahrradständer errichtet werden, immer wieder wird gefordert, Schrotträder an viel frequentierten Stellen schneller zu entfernen oder eine zentrale Entsorgungsstelle zu schaffen. Zukünftig sollen sogar Fahrradparkhäuser entstehen.
Fahrradleichen verschandeln den Berliner Osten: Sind die Behörden machtlos?
06.10.2024
Bau von Fahrradparkhäusern in Berlin gestoppt: Nur zwei Standorte werden umgesetzt
28.08.2024
Derzeit sind für die meisten Radfahrer freie Bügel im Straßenraum unverzichtbar. Wenn diese nun aber – wie beispielsweise am Hauptbahnhof zu beobachten – dauerhaft mit Schrotträdern belegt sind? Und was ist überhaupt ein Schrottrad?
Nicht jedes Fahrrad, das irgendwo lange steht, ist gleich Schrott. Fahrräder – auch defekte! – dürfen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden, sofern sie niemanden behindern oder gefährden. Sie können erst dann beseitigt werden, wenn sie als Abfall im Sinne des Abfallrechts anzusehen sind. Dazu müssen sie ihre ursprüngliche Zweckbestimmung als Fortbewegungsmittel verloren haben und diesem Zweck mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht wieder zugeführt werden können.
Fahrräder, die diesen Zustand noch nicht erreicht haben, können „herrenlos“ im Sinne von Paragraf 959 des Bürgerlichen Gesetzbuches sein, so etwa ein nicht angeschlossenes Fahrrad auf einem Sperrmüllhaufen. Bei angeschlossenen Fahrrädern wird hingegen davon ausgegangen, dass das Eigentum an dem Rad fortbesteht und es noch genutzt werden soll.
Auf Straßenland abgestellte, nicht mehr fahrbereite Fahrräder sind eine unerlaubte Sondernutzung gemäß Paragraf 14 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes, da ihr Verkehrszweck entfallen........
© Berliner Zeitung
visit website