Sondervermögen im Osten: Wie der Bund sein Infrastrukturversprechen bricht
Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hat der Bund ein Investitionsprogramm in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Ziel ist die Modernisierung von Verkehrswegen, Bildungseinrichtungen und Energieinfrastruktur. Ein Jahr nach dem Beschluss bleibt die konkrete Wirkung vor Ort jedoch bislang begrenzt.
Wirtschaftsforschungsinstitute wie das ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sehen die Verwendung der Mittel kritisch. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass ein erheblicher Teil der Ausgaben nicht zu zusätzlichen Investitionen führt. Die Bundesregierung weist diese Einschätzung zurück und verweist auf notwendige Übergangs- und Anlaufprozesse.
Unklare Abgrenzung bei Investitionen
Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, was als „zusätzliche“ Investition gilt. Während Ökonomen darauf verweisen, dass nur neue, über bestehende Planungen hinausgehende Projekte einen konjunkturellen Impuls entfalten, argumentiert die Bundesregierung, dass auch bereits geplante, aber bislang nicht vollständig finanzierte Vorhaben einbezogen werden können.
In der Praxis ist die Abgrenzung schwierig. Teilweise werden Projekte aus dem regulären Haushalt in das Sondervermögen verlagert, was die Bewertung zusätzlich erschwert.
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Schwerpunkt auf bereits geplanten Vorhaben
Der Bund setzt bislang vor allem auf Projekte, die bereits baureif sind. So wurden unter anderem zahlreiche Straßen- und Autobahnprojekte zur Umsetzung freigegeben, darunter Maßnahmen wie die Ortsumgehung Frankfurt (Oder) im Zuge der B112, der Ausbau der B169 in Sachsen oder die B188 in Sachsen-Anhalt. Auch größere Infrastrukturvorhaben wie der Weiterbau der A14 werden fortgeführt.
Die Auswahl deutet darauf hin, dass kurzfristig vor allem Projekte umgesetzt werden, die planerisch bereits weit fortgeschritten sind.
Unterschiedliche Umsetzung in den Ländern
Die Umsetzung verläuft regional unterschiedlich. In Sachsen sind bislang noch keine Projekte gestartet, die aus Mitteln des Sondervermögens finanziert werden. Hintergrund sind unter anderem noch ausstehende rechtliche Grundlagen. Gleichzeitig stehen erste Vorhaben – etwa Investitionen in die Landesfeuerwehrschule Nardt oder Projekte im Zusammenhang mit der Leipziger Olympiabewerbung – bereits fest.
In Sachsen-Anhalt und Thüringen hingegen sind erste Projekte bereits angelaufen. So wurde in Sachsen-Anhalt unter anderem mit Straßenbauarbeiten im Raum Aken sowie mit dem Bau eines Radwegs in Havelberg begonnen. Eine Rolle spielen dabei Vorfinanzierungsmodelle der Länder, die einen früheren Projektstart ermöglichen.
Auch in anderen Regionen gibt es erste konkrete Maßnahmen. In Mecklenburg-Vorpommern etwa ist die Modernisierung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz in Malchow vorgesehen. Darüber hinaus sind Investitionen in Schulen, Sicherheitsinfrastruktur und Digitalisierung geplant.
Verfahren und Struktur als Bremse
Die verzögerte Umsetzung ist unter anderem auf rechtliche und organisatorische Faktoren zurückzuführen. Die gesetzliche Grundlage für das Sondervermögen trat erst im Oktober 2025 in Kraft. In der Folge mussten Länder und Kommunen zunächst eigene Programme und Verteilmechanismen entwickeln. Hinzu kommen bürokratische Verfahren, begrenzte Planungskapazitäten sowie die angespannte Lage in der Bauwirtschaft.
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Ein erheblicher Teil der Mittel wird über die Länder an Kommunen weitergeleitet. Diese sollen eigenständig über die Verwendung entscheiden. In Sachsen etwa sind rund 2,8 Milliarden Euro für kommunale Investitionen vorgesehen.
Gleichzeitig stecken viele Städte und Gemeinden in finanziellen Engpässen, was die Umsetzung zusätzlicher Projekte erschweren kann.
Offene Wirkungsperspektive
Ein Jahr nach Einführung des Sondervermögens zeigt sich damit ein differenziertes Bild: Während einzelne Projekte bereits umgesetzt werden, befinden sich viele Vorhaben noch in Vorbereitung oder Planung.
Ob das Programm zu einem breiten Modernisierungsschub führt, dürfte maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die Mittel in den kommenden Jahren schneller und zielgerichteter in konkrete Projekte zu überführen.
