„Allianz gegen Rechtsextremismus“: Wie politisch dürfen Städte und Gemeinden sein? |
Dürfen Städte sich gegen Rechtsextremismus engagieren? Auch dann, wenn dabei Kritik an einer Partei laut wird? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Anlass war ein Streit um die Stadt Nürnberg und ihre Mitgliedschaft in der „Allianz gegen Rechtsextremismus". Geklagt hatte der Kreisverband der AfD.
Nürnberg ist Teil eines großen Netzwerks aus Städten, Gemeinden und Organisationen, das sich gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit einsetzt. Der Allianz gegen Rechtsextremismus gehören neben 164 Kommunen auch 358 zivilgesellschaftliche Organisationen an. Die Allianz organisiert Veranstaltungen, veröffentlicht Stellungnahmen und positioniert sich klar gegen extremistische Tendenzen – auch mit kritischen Äußerungen zur AfD.
Genau das störte die Kläger: Die Partei argumentierte, die Stadt verhalte sich durch ihre Mitgliedschaft nicht mehr neutral und verschaffe sich einen unfairen Vorteil im politischen Wettbewerb. Nürnberg solle deshalb aus der Allianz austreten.
Unterschiedliche Urteile – und eine Korrektur
Während das Verwaltungsgericht die Klage zunächst abwies, gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der AfD recht. Er sah in der Mitgliedschaft Nürnbergs einen indirekten Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien.
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Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung nun auf – zumindest teilweise. Die Richter stellten klar: Eine Stadt muss nicht automatisch für alle Aussagen eines Bündnisses verantwortlich gemacht werden, nur weil sie Mitglied ist.
Engagement erlaubt – aber nicht grenzenlos
Entscheidend ist laut Gericht eine genauere Prüfung. Problematisch wird es nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens: Die Stadt identifiziert sich faktisch mit den Aussagen des Bündnisses oder steuert dessen Aktivitäten mit. Zweitens: Die Äußerungen haben tatsächlich spürbare Auswirkungen und benachteiligen eine Partei ernsthaft im politischen Wettbewerb. Ob das in Nürnberg der Fall ist, wurde bisher nicht ausreichend festgestellt. Deshalb muss das Verfahren erneut geprüft werden – bis dahin bleibt die Stadt Mitglied der Allianz.
Gleichzeitig betont das Gericht: Kommunen dürfen sich grundsätzlich gegen Extremismus engagieren. Das gehört zur kommunalen Selbstverwaltung und zum Schutz der demokratischen Ordnung. Doch es gibt Grenzen. Wenn staatliche Stellen politisch wirken und Parteien beeinflussen, müssen sie dies besonders gut begründen. Genau daran fehlte es im Nürnberger Fall bislang.
Blick nach Ostdeutschland
Der Konflikt ist kein Einzelfall. Auch in ostdeutschen Städten engagieren sich Kommunen und Initiativen gegen Rechtsextremismus – teils unter erheblicher politischer Spannung. In Leipzig mobilisiert das Netzwerk „Leipzig nimmt Platz“ seit Jahren gegen rechtsextreme Aufmärsche. In Chemnitz entstanden 2018 zahlreiche Bündnisse für Demokratie. Und in Weimar wird regelmäßig darüber gestritten, wie stark die Stadt zivilgesellschaftliche Initiativen unterstützen darf. Das Engagement gegen Rechtsextremismus ist vielerorts politisch gewollt – zugleich aber rechtlich sensibel.
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Das Leipziger Urteil liefert keine einfache Antwort, sondern setzt einen Maßstab: Städte dürfen Haltung zeigen, aber sie müssen sorgfältig darauf achten, nicht selbst zum politischen Akteur im Wettbewerb der Parteien zu werden. Für Nürnberg – und viele andere Kommunen – bedeutet das vor allem eines: Der Spielraum bleibt, doch die Regeln werden genauer geprüft.
Kein abschließendes Urteil
Im Fall Nürnberg sind diese Fragen noch nicht abschließend beantwortet. Das Verfahren geht zurück an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Bis zu dessen neuer Entscheidung bleibt die Stadt Mitglied der Allianz. Kommunen müssen also künftig vorher genauer prüfen, wie sie ihr Engagement begründen und welchen Einfluss sie in solchen Bündnissen ausüben. Ähnliche Klagen dürften auch in anderen Regionen folgen.