Merz und der Acht-Stunden-Tag: Was Deutschland von Lateinamerika lernen kann |
Arbeiten wir in Deutschland zu wenig? Diese Debatte nimmt gerade an Fahrt auf. Mittendrin: Bundeskanzler Friedrich Merz. Der betonte im Januar vor Unternehmern in Halle: „Insgesamt ist die Arbeitsleistung unserer Volkswirtschaft nicht hoch genug.“ Und weiter: „Um es noch deutlicher zu sagen: Mit Work-Life-Balance und Vier-Tage-Woche lässt sich der Wohlstand unseres Landes, den wir heute haben, in Zukunft nicht erhalten – und deswegen müssen wir mehr arbeiten.“Wie das geschehen soll? Wenn er könnte, würde er „wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen“, erklärte Merz in Halle weiter. Das Gesetz regelt grundsätzlich den Acht-Stunden-Tag, Pausen und Ruhezeiten für Arbeiter und Angestellte. Grundlegende Rechte also, die seit Jahrzehnten garantiert sind und entsprechend von den Gewerkschaften verteidigt werden. Für die andere Seite handelt es sich indes um „Mehrkosten“. Der Beifall der Unternehmerseite für Merz’ Vorpreschen an der Saale war laut und euphorisch.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden
Im Gespräch ist ein Ende des Acht-Stunden-Tages. Stattdessen könnte es in Zukunft eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden geben; möglich wären dann Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität.“ Und weiter: „Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen.“ Das Argument der Befürworter einer solchen Arbeitszeitreform: Wenn „wir“ mehr arbeiten, geht es „unserer“ Wirtschaft besser.
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Die Debatte ist beileibe kein Alleinstellungsmerkmal der Deutschen. Daher lohnt ein genauerer Blick auf den Umgang mit dem Thema Arbeitszeit in anderen Ländern. Allein in den vergangenen zwei Wochen gab es zwei Beispiele aus Lateinamerika, die unterschiedlicher kaum sein könnten: Während in Mexiko beschlossen wurde, die Wochenarbeitszeit von derzeit 48 auf 40 Stunden zu reduzieren, wurde in Argentinien ein neues Arbeitsgesetz verabschiedet, das unter anderem Schichten von bis zu zwölf Stunden ermöglicht. Was kann die Debatte in Deutschland von den Fällen lernen?
Argentinien: Modernisierung oder Rückschritt?
„Historisch. Wir haben das Arbeitsrecht modernisiert“, feierte der ultraliberale Präsident Javier Milei Freitagnacht auf X. Zuvor hatte der argentinische Senat grünes Licht für die Änderungen gegeben, die nun in Kraft treten können. Der Schritt gilt als eines der wichtigsten Projekte der Milei-Regierung, die sich nicht weniger als die Umwälzung der Verhältnisse in Argentinien zum Ziel gesetzt hat.
Fortan sind Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden erlaubt, Abfindungszahlungen wurden deutlich reduziert und auch das Streikrecht wurde drastisch eingeschränkt. Überstunden müssen nicht mehr bezahlt werden und Arbeitgeberbeiträge werden gesenkt. Die Gewerkschaften hatten unter anderem mit einem Generalstreik gegen die Neuerung mobil gemacht – letztlich vergeblich.
Die Regierung argumentiert, beim neuen Arbeitsgesetz handle es sich um eine dringend notwendige „Modernisierung“. Tatsächlich war das zuvor geltende Recht mit Abänderungen seit 1974 in Kraft gewesen; das sind mehr als 50 Jahre. Seitdem hat sich der Arbeitsmarkt auch in Argentinien stark gewandelt. Heute arbeiten in dem südamerikanischen Land so viele Menschen in informellen Verhältnissen wie noch nie. Gleichzeitig verlieren klassische Angestelltenverhältnisse an Bedeutung.
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Die Frage war also nicht, ob eine Reform des Arbeitsrechts notwendig war, sondern vielmehr, wie diese auszusehen hat. Milei behauptet, das neue Gesetz werde den formellen Arbeitsmarkt im Land wiederbeleben. Der Grund dafür, dass Unternehmen davor zurückgeschreckt seien, mehr Menschen offiziell zu beschäftigen, seien die Angestelltenrechte und die hohen Personalkosten gewesen. Jetzt, wo diese drastisch eingeschränkt wurden, stehe einer Erholung des Arbeitsmarktes nichts mehr im Wege.
Kritiker bezweifeln das. Sie verweisen darauf, dass Arbeitsplätze dann geschaffen werden, wenn die Wirtschaft wächst – und nicht, wenn die Personalkosten besonders gering sind. Das ist in Argentinien derzeit zwar der Fall; im zweiten Quartal 2025 wuchs das Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Vorjahresquartal um 6,3 Prozent. Doch was nach einer Menge klingt, muss in seiner Bedeutung eingeschränkt werden. Die zwei Jahre zuvor steckte die argentinische Wirtschaft in einer tiefen Rezession. Es handelt sich also zuvorderst um eine Erholung, aber gewiss nicht um exponentielles Wachstum.
Und von der Erholung profitieren nur ausgewählte Wirtschaftsbereiche, während andere wenig bis nichts von ihr mitbekommen. Es sind Sektoren wie Bergbau, Energie oder Landwirtschaft und damit solche, die wenig Arbeitskraft benötigen, die den Aufschwung zu spüren bekommen. Aus dem verarbeitenden Gewerbe kommen hingegen im Wochentakt neue Meldungen über Fabrikschließungen und Entlassungen, teils in traditionsreichen Betrieben. Wenn Arbeitsplätze entstehen, dann größtenteils in der informellen Wirtschaft.
Mexiko: Produktivität und Wohlbefinden
In Mileis Argentinien waren es die Wünsche und Bedürfnisse der Unternehmer, die im Zentrum der Debatte standen. Ganz im Norden Lateinamerikas, in Mexiko, fielen vergangene Woche indes Stichworte wie „körperliche und geistige Gesundheit der Angestellten“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben“, die durch das neue Arbeitsrecht verbessert werden sollten. Das Risiko von Arbeitsunfällen wiederum solle dadurch verringert werden, dass die Arbeiter künftig nicht mehr so müde seien.
Am Mittwoch stimmte das mexikanische Abgeordnetenhaus dem Regierungsplan zu, die wöchentlich zulässige Arbeitszeit bis 2030 von derzeit 48 auf 40 Stunden zu reduzieren. Dabei darf der Lohn nicht abgesenkt werden. Jetzt muss eine Mehrheit der 32 Bundesstaaten des Landes der Änderung von Verfassungsartikel 123 zustimmen, dann tritt die Neuregelung in Kraft. Mexiko gilt als eines der Länder, in denen im internationalen Vergleich mit am meisten Stunden pro Woche gearbeitet wird.
Auch wenn die linke Regierung von Präsidentin Claudia Sheinbaum die nun erfolgte Reform vor allem mit dem Wohl der Angestellten begründet, hat sie die Interessen der Unternehmer durchaus im Blick. Vorgesehen ist, dass die Arbeitszeit ab 2027 jährlich um zwei Stunden reduziert wird. So, hatte Pedro Haces von der Regierungspartei Morena in der Debatte erklärt, sollten „die Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die fast 96 Prozent ausmachen“, abgemildert werden. Man strebe „ein Gleichgewicht zwischen Produktivität und Wohlbefinden“ an, so der Abgeordnete weiter.
Auch die Regelung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhetage verspricht den Unternehmern ein Schlupfloch. Statt wie von unabhängigen Gewerkschaften gefordert zwei, sieht die Neuregelung nur einen Erholungstag pro Woche vor. Die Anzahl der Überstunden, für die der doppelte Lohn gezahlt werden muss, wird von neun auf zwölf erhöht. Es kann davon ausgegangen werden, dass Unternehmer die formale Reduzierung der Wochenarbeitszeit mit dem Instrument der Überstunden auszugleichen versuchen werden.
Die Lage der mexikanischen Wirtschaft ist zwar nicht ansatzweise so dramatisch wie in Argentinien. Doch auch sie steckt in Schwierigkeiten; zuletzt hatten die US-Sonderzölle zu deutlichen Rückgängen besonders in der verarbeitenden Industrie geführt. Für dieses Jahr wird ein Wachstum von 1,3 bis 1,6 Prozent erwartet. Das Ziel der Regierung ist es, mit der reduzierten Wochenarbeitszeit auch die Produktivität zu steigern.
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Dass derlei Überlegungen nicht aus der Luft gegriffen sind, deutet eine Studie der Internationalen Arbeitsorganisation ILO von 2025 an. In dieser heißt es: „Die Verkürzung der Arbeitszeit kann zu einer Steigerung der Produktivität führen“ – vor allem, da ausgeruhte Angestellte mehr Leistung erbringen könnten und Unternehmer sich gezwungen sähen, Arbeitsprozesse so effizient wie möglich zu gestalten. Das trage dazu bei, „den Anstieg der Arbeitskosten pro produzierter Einheit zu begrenzen und somit mögliche negative Auswirkungen auf das Beschäftigungswachstum zu vermeiden“.
Nach offiziellen Schätzungen wird die Änderung rund 18 Millionen Personen betreffen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung des Landes, die bei mehr als 130 Millionen Menschen liegt, ist das nicht sehr viel. Das liegt auch daran, dass auch in Mexiko der informelle Sektor groß ist. Laut dem Statistikinstitut Inegi gehören zu ihm fast 33 Millionen Arbeiter. Mehr als die Hälfte aller Erwerbstätigen verfügt somit weder über Sozialversicherungen noch über geregelte Arbeitszeiten.
Die Änderungen am Arbeitsrecht, die in Mexiko und Argentinien beschlossen wurden, spiegeln die wirtschaftspolitischen Überzeugungen der jeweiligen Regierungen wider. Während die linke Regierung in Mexiko die Lebensqualität der Erwerbstätigen ins Zentrum der Debatte gerückt hat, konzentriert sich die Milei-Regierung auf Wettbewerbsfähigkeit und Kostensenkung für Unternehmer. Die Bundesregierung wird sich entscheiden müssen, welchen der beiden Wege sie gehen möchte.