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Gesundheitsreform: Angehörige von türkischen Gastarbeitern bleiben kostenlos mitversichert

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Das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wächst. 15 Milliarden Euro fehlen im System, und die Suche nach Einsparungsmöglichkeiten läuft. Unter den 66 Sparvorschlägen, die die aktuelle Debatte befeuern, sticht einer besonders hervor: die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner. Geht es nach den Plänen der Reformkommission, die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzt wurde, sollen Betroffene künftig etwa 225 Euro pro Monat selbst aufbringen.

Doch während deutsche Haushalte bereits rechnen, rückt ein Abkommen mit der Türkei wieder in den Fokus der Kritik. Die Reformpläne betreffen die Mitversicherung im Inland – internationale Abkommen bleiben womöglich außen vor.

Versicherungspolitische Zeitkapsel aus den 1960ern

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 stammt aus einer Ära, in der West-Deutschland händeringend Arbeitskräfte suchte und die soziale Absicherung der im Herkunftsland verbliebenen Familien als notwendiger Anreiz galt. Bis heute regelt es, dass ein in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigter Türke seine nicht erwerbstätige Familie in der Türkei kostenfrei mitversichern kann. Das schließt Ehepartner und Kinder ein, kann aber unter bestimmten Bedingungen sogar die Eltern umfassen.

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Wie für den in Deutschland lebenden Arbeitnehmer türkischer Herkunft gilt Gleiches auch für Versicherte aus den jugoslawischen Nachfolgestaaten: Sie könnten ihre Angehörigen in der Heimat weiterhin ohne eigene Beitragsleistung absichern, während für die Ehefrau des deutschen Facharbeiters nebenan bald die Rechnung über 225 Euro im Briefkasten liegt. Diese potenzielle Ungleichbehandlung nährt eine Debatte, die oft emotionaler geführt wird, als es die fiskalische Realität rechtfertigt.

Zahlungen ausschließlich zwischen den Versicherungen

Um Licht in das Dickicht aus nationalem Recht und internationalen Verträgen zu bringen, hat die Berliner Zeitung beim GKV-Spitzenverband, dem Dachverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, nachgefragt. Die Antwort macht deutlich, dass es sich derzeit noch um eine „Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit“ handelt. Die Kommission schlägt vor, die beitragsfreie Versicherung für Ehegatten ohne Kinder unter sechs Jahren abzuschaffen. Um dies sozial abzufedern, soll die Verbeitragung lediglich auf Basis des Mindestbeitrags für freiwillig versicherte Selbstständige erfolgen.

Auch bei Angehörigen im Ausland fließen keine direkten Geldtransfers auf private Konten. Die Zahlungen erfolgen ausschließlich zwischen den beteiligten Versicherungen. Versicherte im Ausland werden „wie Versicherte des jeweiligen nationalen Systems“ behandelt, betont der GKV-Spitzenverband. „Auf diese Faktoren kann der Staat, in dem die Versicherung besteht – in diesem Fall Deutschland –, keinen Einfluss nehmen“, heißt es abschließend in der Stellungnahme.

Millionenbeträge im Schatten der Milliardenlast

Häufig wird das Narrativ eines unkontrollierten Zugangs bedient. Die AfD forderte bereits 2018 die Kündigung des Abkommens, scheiterte jedoch. Ein Blick auf die harten Fakten relativiert die Aufregung. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes flossen im Jahr 2022 rund 13,1 Millionen Euro in die Türkei, 2023 waren es 13,4 Millionen Euro. Im Vergleich zu den Gesamtausgaben der GKV, die in dem Zeitraum bereits bei über 300 Milliarden Euro lagen, sind dies verschwindend geringe Summen.

Noch deutlicher wird die Relation beim Blick auf andere Staaten. Während die Türkei-Pauschalen bei etwa 13 Millionen Euro stagnierten, betrugen die Zahlungen an Österreich im gleichen Zeitraum 140 Millionen beziehungsweise 184 Millionen Euro. Der Grund hierfür ist simpel: Die maßgeblichen Kosten entstehen nicht durch türkische Familienangehörige, sondern durch deutsche Rentner, die im EU-Ausland leben. Allein nach Österreich und Spanien fließen Zehntausende Rentenzahlungen an deutsche Staatsbürger, deren Behandlungskosten das System weitaus stärker belasten als die Überbleibsel der Anwerbeverträge aus den 1960ern.

Zwischen Symbolpolitik und Systemgerechtigkeit

Die Türkei-Leistungen machen also nur einen winzigen Bruchteil des Ganzen aus und ihre Abschaffung birgt keine großen Einsparpotenziale im Gesundheitssystem. Im Jahr 2024 machten die Kosten für den gesamten EU- und EWR-Raum lediglich einen Anteil von knapp 0,24 Prozent der gesamten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben der GKV aus.

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Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack für die Beitragszahler im Inland. Wenn die beitragsfreie Mitversicherung fällt, könnte eine Gerechtigkeitslücke zwischen nationalem Recht und alten internationalen Abkommen entstehen. Ob und wie die Bundesregierung diesen Spagat bei ihren Reformplänen auflöst, bleibt abzuwarten.


© Berliner Zeitung